865 Anwälte für Entfernungspauschale | Seite 37

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sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Hosser
DR. HOSSER Rechtsanwalt, Bismarckstr. 61, 76133 Karlsruhe 6868.1090664413 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Hosser vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Entfernungspauschale
aus 27 Bewertungen Sehr kompetente Erstberatung mit Hinweisen auf eventuell auftretende Komplikationen wegen unterschiedlicher … (24.11.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Entfernungspauschale

Fragen und Antworten

  • Entfernungspauschale: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Entfernungspauschale sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Entfernungspauschale: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Entfernungspauschale umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Entfernungspauschale und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Mit der Entfernungspauschale können Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz als Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Oft wird die Entfernungspauschale auch als Pendlerpauschale oder Kilometerpauschale bezeichnet. Sie dient der Vereinfachung der Verwaltung, da nicht für jede einzelne Fahrt die tatsächlichen Kosten ermittelt und nachgewiesen werden müssen. Die Entfernungspauschale beträgt derzeit 30 Cent für jeden Entfernungskilometer, also die einfache Strecke zwischen privater Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstelle.

Die Pendlerpauschale kann in der Steuererklärung angegeben werden, egal welches Verkehrsmittel für den Arbeitsweg genutzt wird. Wer öffentliche Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn nutzt, kann die Entfernungspauschale ebenso angeben wie Radfahrer oder Fußgänger. Allerdings gilt eine Höchstgrenze von derzeit 4500 Euro pro Jahr. Höhere Kosten können beim Finanzamt nur dann als Entfernungspauschale angegeben werden, wenn der Arbeitnehmer mit dem Pkw zur Arbeit fährt. Zu Berechnung der Entfernungskilometer ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ausnahmen akzeptiert die Behörde nur in besonderen Fällen.

Für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz aufgesucht hat, kann er die Entfernungspauschale nutzen. Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit lässt die Pendlerpauschale für diese Tage grundsätzlich entfallen. Auch wer in Teilzeit weniger Tage arbeitet, kann entsprechend weniger bei der Steuer angeben. Es gibt in der Politik immer wieder Bestrebungen, die Entfernungspauschale einzuschränken. Zwischenzeitlich wurde sie erst ab dem 21. Kilometer gewährt. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht 2008 aber gekippt, sodass die Entfernungspauschale wieder ab dem ersten Kilometer gilt.

(ADS)

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