338 Anwälte für Fluggastrechte | Seite 15

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Schneider
Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Schneider, Wilhelmstr. 15, 71638 Ludwigsburg 6925.1651537868 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Schneider ist Ihr Ansprechpartner für Fluggastrechte
aus 38 Bewertungen Herr Schneider hat sich gekämpft und wir haben gewonnen. Der Arbeitgeber schuldete mir Geld und ich bekam noch … (28.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas Kucklick
sehr gut
Rechtsanwalt Lukas Kucklick
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwalt IT-Recht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Fluggastrechte hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lukas Kucklick
aus 97 Bewertungen Danke für die kompetente Bearbeitung. (16.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fluggastrechte

Fragen und Antworten

  • Fluggastrechte: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fluggastrechte sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Fluggastrechte: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fluggastrechte umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fluggastrechte und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Grundlage der in Deutschland geltenden Fluggastrechte ist vor allem EU-Recht. Die in Form einer EU-Verordnung erlassene Fluggastrechteverordnung gibt Flugpassagieren, deren Flug von einem bestimmten Mangel betroffen ist, seit dem Jahr 2005 verschiedene Rechte. Aufgrund der zum Teil unklaren Formulierung der Fluggastrechteverordnung haben zu ihrer Klarstellung ergangene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die darin enthaltenen Rechte schrittweise ausgeweitet.

Reichweite in örtlicher Hinsicht

Die Fluggastrechteverordnung ist bereits anwendbar, wenn der Start bzw. die Landung auf einem Flughafen innerhalb eines EU-Lands erfolgt. Bei der Landung muss der Sitz des Luftfahrtunternehmens sich allerdings in der EU befinden. Aufgrunddessen gilt die Fluggastrechteverordnung in jedem Fall für Flüge innerhalb der Europäischen Union.

Abgedeckte Arten von Flügen

Die Fluggastrechteverordnung erfasst sowohl Linienflüge wie Charterflüge unabhängig vom Flugpreis. Fluggastrechte gelten sowohl für einen Billigflug wie für einen Flug in der ersten Klasse. Wichtig ist zudem, dass Passagiere über eine bestätigte Flugbuchung verfügen und - falls entsprechende Zeitangaben fehlen - sich wenigstens 45 Minuten vor der offiziellen Startzeit bei der Abfertigung erschienen sind.

Erfasste Probleme bei Flugreisen

Problemfälle im Rahmen einer Flugreise, die zur Anwendbarkeit der Fluggastrechte führen, sind die Nichtbeförderung, die Flugannullierung und die Flugverspätung. Während bei der Nichtbeförderung der Flug stattfindet, der Passagier aber beispielsweise wegen von ihm nicht zu vertretender Gründe wie häufig einer Überbuchung nicht mit an Bord gelangte, stellt die Flugannullierung einen Flugausfall dar. Letzteres liegt auch vor, wenn ein Flugzeug in der Luft zur Umkehr gezwungen war. Bei Streik, hängt das Greifen der Fluggastrechte davon ab, dass Flugunternehmen ihre verbleibenden Kapazitäten so nutzen, dass die damit verbundenen Flugprobleme Passagiere möglichst wenig beeinträchtigen.

Andere Probleme im Rahmen einer Flugreise wie einen Gepäckverlust erfasst die Fluggastrechteverordnung nicht. In diesem Fall kann jedoch das sogenannte Montrealer Übereinkommen Ansprüche auf Schadenersatz im Rahmen der Haftung einer Fluggesellschaft regeln. Neben einem solchen Sachschaden deckt das Montrealer Übereinkommen auch Fälle ab, in denen es zu einem Personenschaden oder Verspätungsschaden gekommen ist.

Arten von Ansprüchen

Ausgleichsanspruch und Schadensersatz

Flugreisende, die von einem Flugausfall oder einer Nichtbeförderung betroffen sind, haben einen von der Flugstrecke und Art der jeweiligen Flugbeeinträchtigung abhängigen Anspruch auf eine Entschädigung in Form einer sogenannten Ausgleichsleistung. Ein Urteil des EuGH erklärt die bei einer Flugannullierung geltenden Regelungen zudem ab einer Flugverspätung von drei Stunden am Ort, der letztendlich Ziel der Flugreise ist, für anwendbar. Durch rechtzeitigte Information und das Anbieten anderweitiger Beförderungen können sich Fluggesellschaften vom Entschädigungsanspruch gegenüber ihren Passagieren befreien. Das Anbieten eines Ersatzflugs entfällt ab einer Benachrichtigung von mehr als zwei Wochen vor dem Abflugtermin. Ein weitergehender Schadenersatz neben der Ausgleichsleistung bleibt grundsätzlich erhalten. Anders als im Fall der Ausgleichsleistung, die es unabhängig vom Vorliegen eines eventuellen Schadens gibt, liegt die Beweislast für den weitergehenden Schadensersatz hingegen beim Reisenden.

Rücktritt und Ticketpreiserstattung

Darüber hinaus kann ein Passagier in Fällen der Flugannullierung, der Nichtbeförderung sowie ab einer Verspätung von fünf Stunden die Erstattung des Ticketpreises und eines frühestmöglichen, kostenlosen Rückflug zum Abflugort bzw. den frühestmöglichen Hinflug zum Zielort von der Airline verlangen.

Verpflichtung zu Betreuungsleistungen

Unabhängig davon, ob Flugunternehmen auftretende Probleme zu vertreten haben oder nicht wie im Fall einer Naturkatastrophe oder Terrordrohung, sind sie abhängig von der Flugstrecke bereits ab einer Wartezeit von zwei Stunden zur Erbringung von Betreuungsleistungen gegenüber ihren Kunden verpflichtet. Konkret zählt dazu die Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken, die Bereitstellung von Mitteln der Telekommunikation und unter Umständen auch die Unterbringung in einem Hotel inklusive notwendigem Transport von und zum Flughafen.

Geltendmachung von Ansprüchen

Ansprüche sind bei der jeweiligen Fluggesellschaft mittels eines offiziell verfügbaren Beschwerdeformulars geltend zu machen. Bei fehlender Reaktion müssen Passagiere sich an die zuständige nationale Behörde im Land, in dem das Problem aufgetreten ist, wenden. Ab November 2013 soll eine Schlichtungsstelle in bestimmten Fallkonstellationen zum Einsatz kommen.

Mangels einer Regelung zur Verjährung von Ansprüchen in der Fluggastrechteverordnung geht der Bundesgerichtshof in Deutschland von der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach dem BGB aus.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Fluggastrechte umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Fluggastrechte besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.