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Info Handyvertrag

Als Handyvertrag bezeichnet man umgangssprachlich einen sogenannten Mobilfunkvertrag oder Telefondienstvertrag, der Mobilfunkdienstleistungen beinhaltet. Der Handyvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Er wird in der Regel in zwei Varianten angeboten. Beim Prepaid-Vertrag zahlt der Kunde vorab einen bestimmten Betrag, für den er die Leistungen des Mobilfunkanbieters dann abrufen kann. Der Mobilfunkvertrag wird aber häufig auch in einer Variante abgeschlossen, bei dem der Kunde über eine bestimmte Laufzeit ein Entgelt bezahlt.

Der Mobilfunkanbieter stellt ihm im Gegenzug bestimmte Mobilfunkleistungen zur Verfügung. Er muss ihm Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz gewähren und Telefonate und weitere Mobilfunkleistungen ermöglichen, zum Beispiel den Datenaustausch per SMS, MMS und viele weitere Telekommunikationsleistungen mehr.

Häufig werden Handyverträge mit bestimmten unentgeltlichen oder günstigen Varianten angeboten, zum Beispiel eine SMS-Flatrate. Darüber hinaus wird dem Kunden bei einem Vertragsabschluss manchmal ein neues Handy zu einem besonders günstigen Preis angeboten.

In der Regel handelt es sich um einen Formularvertrag, also mit allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die wiederum in Hinblick auf den Verbraucherschutz bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen und der AGB-Kontrolle gemäß den §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch unterliegen. Neben den nationalen Regeln können auch europarechtliche Vorschriften für den Handyvertrag relevant werden. Zum Beispiel können Roaminggebühren für Auslandstelefonate innerhalb der EU mit einer entsprechenden europarechtlichen Regelung vorgegeben werden.  

Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Mobilfunkvertrag können zum Beispiel bei folgenden Bereichen auftreten: Widerrufsbelehrung (bei Fernabsatzgeschäften), Wirksamkeit von Klauseln in den AGB (Hinweispflicht auf Kostenfallen u. Ä.), Schufa-Auskunft für Vertragsschluss, Handytarife und Mobilfunkgebühren (Nutzungsgebühren), Handysperre (z. B. wegen Zahlungsverzugs), Kündigung vor Laufzeitende, automatische Vertragsverlängerung, Leistungsstörungen (bei Verbindungsproblemen etc.), Funktionsausfall und Gewährleistung bei zur Verfügung gestellten Handys.

(WEL)


 
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