3.530 Anwälte für Hehlerei | Seite 148

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Rechtsanwalt Christian Hermanussen
Plan B | Die Fachanwaltskanzlei, Mittelweg 14, 20148 Hamburg 6719.3047783739 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Hehlerei hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Hermanussen
aus 65 Bewertungen Schnelle und unkomplizierte Hilfe. Vielen Dank! (19.05.2024)
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Rechtsanwalt Wilfried Isenburg
Hofer & Isenburg Rechtsanwaltskanzlei, Sedanstr. 8, 87600 Kaufbeuren 7073.9657130165 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Hehlerei unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Wilfried Isenburg

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hehlerei

Fragen und Antworten

  • Hehlerei: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hehlerei sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Hehlerei: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hehlerei umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hehlerei und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Hehlerei ist in § 259 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Hehlerei begeht, wer mit Sachen handelt, die ein anderer - nämlich der sog. Vortäter - aufgrund eines Vermögensdelikts wie z. B. Diebstahl oder Unterschlagung erlangt hat. Daraus ergibt sich, dass die Vortat bei der Hehlerei zwingende Voraussetzung ist und der Vortäter, also der Täter, Mittäter oder mittelbarer Täter, niemals auch Hehler sein kann. Zu beachten ist ferner, dass Gegenstand einer Hehlerei allein eine Sache, nicht jedoch ein Recht oder eine Forderung sein kann. Dabei muss die Sache nicht einmal fremd sein. So liegt Hehlerei auch vor, wenn der Hehler eine ihm gehörende Sache vom Vortäter wiedererlangt, die ihm zuvor aufgrund Pfändung durch den Gerichtsvollzieher entzogen wurde. Hinzu kommt, dass es sich um dieselbe Sache wie aus der Vortat handeln muss. Ansonsten liegt die sog. Ersatzhehlerei vor, die jedoch straflos ist. Wer also eine gestohlene Disc erhält, die darauf enthaltene Software vervielfältigt und die Raubkopie verkauft, macht sich nicht wegen Hehlerei strafbar, denn das Original besitzt der Hehler ja noch. Er könnte sich aber unter anderem nach den §§ 108a I i. V. m. 106 I UrhG - das ist das Urhebergesetz - strafbar gemacht haben. Bei der Ersatzhehlerei kann man daher auch andere Straftaten wie etwa den Betrug nach § 263 StGB begehen.

Der Hehler kann die Hehlerei auf verschiedene Weisen begehen:

  •  Ankaufen: Vortäter und Hehler schließen einen Kaufvertrag über die Sache und der Hehler erlangt unmittelbare Verfügungsgewalt an dem Gegenstand.
  • Sich oder einem Dritten verschaffen: Der Hehler erlangt mit Einvernehmen des Vortäters die Sache unmittelbar zu eigenen Zwecken. Dies kann z. B. auch durch Schenkung geschehen.
  • Absetzen: Der Hehler verwertet im Einverständnis mit dem Hehler und in dessen Interesse die Sache. Er handelt dabei selbstständig und nicht weisungsgebunden.
  • Absetzen helfen: Bei dieser Variante unterstützt der Hehler den Vortäter oder einen anderen dabei, die Sache zu verwerten.

Übrigens: Im Steuerrecht gibt es im Rahmen vom Steuerstrafrecht die sog. Steuerhehlerei nach § 374 AO (Abgabenordnung).

Wer von der Polizei wegen Hehlerei gefasst wurde, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

(VOI)

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