700 Anwälte für Restschuldbefreiung | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Därr
DÄRR Rechtsanwälte, Candidplatz 13, 81543 München 7120.5504619184 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Därr – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Restschuldbefreiung
(05.05.2023) Herr Därr hat uns bestens beraten und alle Fragen und Unklarheiten geklärt. Wir haben ihm das Mandat übergeben, falls …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf 6645.596382303 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Restschuldbefreiung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt
aus 15 Bewertungen Er hat mich sehr schnell zurückgerufen und trotz anfänglicher Unsicherheit darüber, ob wir zusammenarbeiten würden, … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Nießen
Rechtsanwältin Martina Nießen
DENS Rechtsanwälte in überörtlicher Partnerschaft, Kölnstr. 39, 52349 Düren 6652.7936558231 km
Die Interessen meiner Mandanten stehen stets im Fokus.
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Restschuldbefreiung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Martina Nießen gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Nießen hat in den Vorgesprächen sehr detailliert unsere Wünsche zur Gestaltung unserer … (30.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Norbert Gehling
Dr. Gehling, Honsdorf und Wendt, Detmolderstr. 57-59, 33100 Paderborn 6743.9083649146 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Norbert Gehling für Rechtsfragen rund um den Bereich Restschuldbefreiung
(30.08.2018) Die Aufgabenstellung (Verschmelzung von deutschen Kapitalgesellschaften auf ausländische (EU) Kapitalgesellschaften) …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Restschuldbefreiung

Fragen und Antworten

  • Restschuldbefreiung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Restschuldbefreiung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Restschuldbefreiung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Restschuldbefreiung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Restschuldbefreiung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Restschuldbefreiung ist aus Sicht des Schuldners Ziel eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, das umgangssprachlich Privatinsolvenz genannt wird. Sie ist für natürliche Personen möglich, wenn das Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt wurde und keine Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung vorliegen. So ist eine Restschuldbefreiung beispielsweise ausgeschlossen, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt ist, er Kredite oder öffentliche Mittel rechtswidrig erschlichen hat oder innerhalb von zehn Jahren vor Stellung des Antrags bereits eine Restschuldbefreiung erfolgte oder versagt wurde, er während des Verfahrens verschwenderisch gehandelt hat oder Auskunft- oder Mitwirkungspflichten im Verfahren verletzt hat.

Wird die Restschuldbefreiung vom Gericht gewährt, muss der Schuldner sich -beginnend mit der Eröffnung des Verfahrens sechs Jahre lang, sog. Wohlverhaltensperiode - an diverse Einschränkungen halten. Vor allem wird der pfändbare Teil seines Einkommens an einen gerichtlich bestimmten Treuhänder abgetreten, der vorhandene Mittel unter den Gläubigern des Schuldners aufteilt. Zudem muss der Schuldner eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich um eine solche bemühen, zumutbare Tätigkeiten dürfen nicht abgelehnt werden, Arbeitsplatzwechsel oder Umzug müssen dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder angezeigt werden. Zudem darf der Schuldner keine eigenmächtigen Zahlungen an Gläubiger leisten, diese müssen immer über den Treuhänder erfolgen.

Gelingt die Restschuldbefreiung, wandeln sich alle Forderungen gegen den Schuldner - auch solche die im Insolvenzverfahren nicht angemeldet waren - in sogenannte unvollkommene Verbindlichkeiten um. Aus diesen unvollkommenen Verbindlichkeiten kann der Gläubiger nicht klagen, der Schuldner kann sie aber befriedigen. Ausnahmen gelten für Forderungen gegen den Schuldner aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, aus Geldstrafen und Forderungen aus zinslosen Darlehen für die Begleichung von Kosten des Insolvenzverfahrens.

Durch Beschluss des Insolvenzgerichts wird mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung das Privatinsolvenzverfahren beendet, sofern im Schlusstermin nicht von Gläubigern Versagungsgründe glaubhaft gemacht werden. Ist der Schuldner bei Erteilung der Restschuldbefreiung bzw. innerhalb der vier darauffolgenden Jahre in der Lage, die Kosten des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu tragen, ist er auch dazu verpflichtet.

Meldet ein Selbstständiger Insolvenz an, kann es dazu kommen, dass neben der Regelinsolvenz (für Unternehmer) zusätzlich die Durchführung eines Verbraucherinsolvenz erforderlich ist. Dies hängt maßgeblich von der Gesellschaftsform ab, unter der die Selbstständigkeit betrieben wurde.

(LOE)

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