3 Anwälte in Schwabmünchen

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Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Lechner
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Lechner
MJH Rechtsanwälte, Fuggerstraße 14, 86830 Schwabmünchen 7065.135150109 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht
Rechtsanwältin in Schwabmünchen
aus 49 Bewertungen Frau Lechner konnte mir meine sehr komplexe Fragestellung sehr schnell, in für mich absolut verständlicher Art, … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Haas
Rechtsanwältin Sandra Haas
MJH Rechtsanwälte, Fuggerstr. 14, 86830 Schwabmünchen 7065.135150109 km
Vertrauen Sie auf Erfahrung und Kompetenz! Rechtsberatung in meinen Räumlichkeiten im Schloss Untermeitingen oder in den Kanzleiräumlichkeiten Fuggerstr.14 in Schwabmünchen möglich.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwältin in Schwabmünchen
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin J. Haas
sehr gut
Rechtsanwalt Martin J. Haas
MJH Rechtsanwälte, Fuggerstraße 14, 86830 Schwabmünchen 7065.1251058781 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht
Rechtsanwalt in Schwabmünchen
aus 196 Bewertungen Kompetent, schnell und zuverlässig. (18.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten aus Schwabmünchen

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Schwabmünchen?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Schwabmünchen. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Schwabmünchen zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Schwabmünchen!
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.