127 Anwälte für Sitzenbleiben | Seite 3
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sitzenbleiben
Fragen und Antworten
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Sitzenbleiben: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Sitzenbleiben umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sitzenbleiben und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Sitzenbleiben: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sitzenbleiben sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Sitzenbleiben bedeutet, dass ein Schüler das Klassenziel nicht erreicht hat und daher nicht in die nächsthöhere Klassenstufe vorrücken kann. Er muss das Schuljahr also wiederholen.
Gründe für schlechte Leistungen des Schülers und damit für das Sitzenbleiben gibt es viele: Mobbing in der Klasse, Faulheit, Überforderung, häusliche Gewalt oder die Trennung der Eltern. Häufig haben Schüler auch mehr Interesse an anderen Dingen wie Musik, Sport oder Spielen im Internet. Auch das Ansammeln von zu vielen Fehlzeiten kann zum Nichtbestehen der jeweiligen Jahrgangsstufe führen. Um das zu vermeiden, greifen manche Schulen zu harten Mitteln: Trifft den Schüler noch die Schulpflicht bzw. Teilzeitschulpflicht, so holt die Polizei in besonders harten Fällen den Schüler von zu Hause ab und bringt ihn in die Schule.
Während der Schulzeit machen sich viele Schüler keine Gedanken über die Schule. Sitzenbleiben bedeutet für sie nur eine Ehrenrunde. Die Folgen vom Sitzenbleiben können jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft des Schülers haben. Denn in bestimmten Bundesländern wie etwa Bayern gilt, dass der Schüler eine niedrigere Schulform besuchen muss, wenn er innerhalb derselben Schulstufe zweimal eine Ehrenrunde drehen muss. Das zweimalige Sitzenbleiben eines Gymnasiasten in der Mittelstufe z. B. führt dann dazu, dass er vom Gymnasium abgehen und eine Realschule besuchen muss. In diesem Fall besteht nämlich der Verdacht, dass der Schüler am Gymnasium überfordert ist. Ein Studium direkt nach dem Schulabschluss ist ohne Abitur dann nicht mehr möglich. Außerdem kann es für den Schüler schwierig werden, eine Ausbildung zu finden oder zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, wenn die Noten auf dem Abschlusszeugnis zu schlecht sind.
Daher herrscht Uneinigkeit darüber, ob Sitzenbleiben sinnvoll ist oder nicht. Einerseits kann der Schüler Verpasstes aufholen; er erhält sozusagen eine „neue Chance". Andererseits sind die Kosten, die ein Wiederholer mit dem längeren Schulbesuch verursacht, erheblich. Überdies zerbrechen oft Freundschaften daran und das Sitzenbleiben demotiviert den Schüler, der sich häufig als Versager fühlt. Es wird deswegen regelmäßig darüber diskutiert, ob man den Schüler auch mit einem schlechten Zeugnis vorrücken lassen sollte und ihn dafür individuell fördert, z. B. mit Nachhilfe.
Als erste Warnung, dass mit dem Sitzenbleiben zu rechnen ist, ist entweder das schlechte Halbjahreszeugnis oder der blaue Brief anzusehen. Hat der Schüler zu schlechte Noten, diskutieren die Lehrer in einer Zeugniskonferenz am Ende des Schuljahres, ob der Schüler in die nächsthöhere Klassenstufe versetzt wird oder nicht. In gewissen Fällen können schlechte Fächer mit guten Hauptfächern, wie Deutsch oder Mathematik, ausgeglichen werden. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass derartige Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, mithin verschiedene Schulgesetze existieren.
(VOI)
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