129 Anwälte für Fehlzeiten
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Ihr Anspruch ist meine Motivation!
„Man gibt nicht auf, wenn es schwierig wird: Man legt dann erst richtig los!“
Sie haben Recht. Das bekommen wir hin.
Es ist nicht genug, das Gesetz und den sich daraus ergebenden Rechtsanspruch zu kennen. Es ist entscheidend, stark genug zu sein, um beides durchzusetzen.
Gaßmann & Seidel - kompetent - spezialisiert - ausgezeichnet
TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN und Diskriminierung deutschlandweit zu bekämpfen, gehört zu unserer Aufgabe.
Transparente Kosten- und Falleinschätzung von Anfang an.
Ihr Erfolg. Mit Recht. Mit meinem langjährigen Kanzlei-Motto wird jedes Mandat mit Engagement, Erfolgsausrichtung und individueller Strategie bearbeitet und handlungsaktiv forciert.
Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fehlzeiten
Fragen und Antworten
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Fehlzeiten: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fehlzeiten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Fehlzeiten: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Fehlzeiten umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fehlzeiten und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Von Fehlzeiten spricht man, wenn Schüler(innen) dem Unterricht entschuldigt oder unentschuldigt fernbleiben. Unproblematisch sind hierbei die Fälle, in denen ein Schüler wegen Krankheit oder wegen eines anderen wichtigen Umstandes - z. B. Teilnahme an einer Beerdigung oder Hochzeit - nicht am Unterricht teilnehmen kann und aus diesem Grund Fehlzeiten ansammelt. Dagegen erregt der sog. Schulabsentismus, also das unentschuldigte Fehlen, die Gemüter. Denn eins ist klar: In Deutschland herrscht die sog. Schulpflicht. Sie ist in den jeweiligen Schulgesetzen der Bundesländer festgelegt und beginnt grundsätzlich mit sechs Jahren und endet in der Regel mit 18 Jahren. Ein Verstoß kann unter Umständen dazu führen, dass Eltern - und ab dem 14. Lebensjahr der Schüler selbst - mit einem Bußgeld bestraft werden.
Immer häufiger bleiben viele Schüler absichtlich der Schule fern, z. B. wegen Schulangst, Mobbing oder auch einfach deswegen, weil sie die Schule für langweilig und sinnlos halten. Doch manchmal stecken auch andere Probleme hinter dem Verhalten des Schülers, z. B. Trennung bzw. Scheidung der Eltern, häusliche Gewalt oder einfach Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern. Die Auswirkungen des gelegentlichen Schulschwänzens bzw. der konsequenten Schulverweigerung können jedoch verheerend sein: Oftmals kann der verpasste Unterrichtsstoff wegen der Fehlzeiten nicht mehr aufgeholt werden, was zum Nichtbestehen, also zum Sitzenbleiben, führt. Die Folge ist dann schwarz auf weiß im Zeugnis zu finden: Der Schüler muss eine Klasse wiederholen. Im schlimmsten Fall muss er die Lehranstalt ohne Abschluss verlassen. Da die Aufnahme von einem Studium oder der Beginn einer Ausbildung jedoch einen Schulabschluss voraussetzt, besteht nun die Gefahr der Arbeitslosigkeit oder des Absturzes in die Kriminalität, z. B. eine Verhaftung wegen Konsums von Drogen.
Viele Schulen haben daher Initiativen gegen das Schwänzen gestartet. Hierbei arbeiten die Schulen beispielsweise mit den Eltern der Schüler zusammen, um zu gewährleisten, dass sie ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachkommen oder nicht ohne triftigen Grund ihrem Kind eine Entschuldigung schreiben. Außerdem wird auch mit dem zuständigen Jugendamt und/oder der Jugendhilfe zusammengearbeitet. Diese werden z. B. tätig, wenn familiäre Probleme an den Fehlzeiten schuld sind. Hier setzen sich die Beteiligten zusammen und versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden und den Schüler wieder zum Schulbesuch zu animieren. Bei dauerhafter Schulverweigerung kann aber auch ein Schulzwang beantragt werden. So kann der Blaumacher zur Teilnahme am Schulunterricht gezwungen werden. Notfalls wird er von der Polizei gesucht und ein Beamter fährt den Lernunwilligen in die Schule.
(VOI)
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