4.687 Anwälte für Unterhaltsvorschuss | Seite 196

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Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Thorbrügge
Rechtsanwalt Johannes Thorbrügge
Anwaltskanzlei Thorbrügge ⋅ Feix, Tigg 3, 45711 Datteln 6661.6507573243 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhaltsvorschuss unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Johannes Thorbrügge
aus 8 Bewertungen Es ist ein top Anwalt standt mir zu jederzeit zuseite trotz Schwierigkeiten Danke schön (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Herwart Brill
Rechtsanwalt Herwart Brill
Rechtsanwälte Brill, Lohbachstraße 36, 42553 Velbert 6663.8349175864 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Herwart Brill im Bereich Unterhaltsvorschuss bietet Beratung und Vertretung
(11.01.2024) Ich habe mich durch die Vertretung der Rechtsanwaltskanzlei Brill sehr gut betreut gefühlt. Besonders die Beratung und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Veronika Kehr
Kanzlei Veronika Kehr, Am Simmler 23, 65201 Wiesbaden 6795.6969980574 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Veronika Kehr hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhaltsvorschuss
(25.09.2022) Frau Kehr, hat Informativ und nützlich Einblick in die Rechtssituation gegeben. Kann Sie nur empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Natterodt
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Natterodt, Auf der Eisengießerei 10, 21680 Stade 6687.4603069833 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhaltsvorschuss bietet Herr Rechtsanwalt Moritz Natterodt
aus 15 Bewertungen Sofortige Reaktion auf Terminanfrage was in dieser Branche wohl sehr ungewöhnlich ist und sympathisch kompetent … (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Svenja Auerswald
Rechtsanwältin Svenja Auerswald
elblaw Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 93, 20355 Hamburg 6719.0849978577 km
Ich stehe Ihnen als engagierte und ehrliche Partnerin bei der Beratung zur Seite. Ich lege besonderen Wert auf vertrauensvolle Kommunikation, um die beste Lösung für meine Mandant*innen zu finden.
Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Svenja Auerswald unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhaltsvorschuss
aus 5 Bewertungen Rechtsanwältin Auerswald ist eine herausragende Familienrechtlerin. Sie kombiniert Fachwissen mit Einfühlungsvermögen … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerrit Beencke
Rechtsanwalt Gerrit Beencke
Mathias Huse & Gerrit Beencke GbR Rechtsanwälte, Zirkusweg 4, 20359 Hamburg 6718.6056332385 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Gerrit Beencke - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhaltsvorschuss
aus 6 Bewertungen Super schnelle, kompetente und mehrwertstiftende Antwort. Wirklich zu empfehlen. Vielen Dank. (20.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Coldewey
sehr gut
Rechtsanwältin Iris Coldewey
Ackermann Coldewey Rechtsanwälte, Bavariaring 23, 80336 München 7118.1782213373 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhaltsvorschuss unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Iris Coldewey
aus 11 Bewertungen Beratung in einer Rechtsangelegenheit mit einem Immobilienmakler durch RA Coldewey. Sehr professionelle, realistische, … (23.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhaltsvorschuss

Fragen und Antworten

  • Unterhaltsvorschuss: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhaltsvorschuss sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhaltsvorschuss: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhaltsvorschuss umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhaltsvorschuss und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ernüchternd, aber wahr: Geht eine Beziehung, aus der Kinder hervorgegangen sind, in die Brüche und es kommt zu Trennung oder Scheidung, ist der Streit um den Kindesunterhalt häufig an der Tagesordnung. Einerseits spricht der Gesetzgeber eine deutliche Sprache: Der Elternteil, mit dem das Kind nicht dauerhaft zusammenlebt, ist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet – und das ganz egal, in welcher Art von Lebensgemeinschaft die Partner vormals verbunden waren. Allerdings sieht die Praxis häufig anders aus. Fälle, in denen der Expartner sich entweder beharrlich weigert zu zahlen oder die finanzielle Belastung schlicht nicht stemmen kann, sind keinesfalls selten.

Der Unterhaltsvorschuss soll Alleinerziehende unterstützen und Kinderarmut entgegenwirken

Allerdings sind alleinerziehenden Eltern, die unverhofft ohne die finanzielle Unterstützung des früheren Partners dastehen, nicht die Hände gebunden. Hierfür sorgt der Staat, der die Möglichkeit bietet, den sogenannten Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Mit besagter staatlicher Hilfeleistung soll Kindern geholfen werden, bei denen der Elternteil, der sie nicht betreut, ganz auf Unterhaltszahlungen verzichtet oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt. Geregelt ist der Unterhaltsvorschuss im sogenannten „Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen“, das gemeinhin als „Unterhaltsvorschussgesetz“ oder auch „UVG“ abgekürzt wird.

Wie wird der Unterhaltsvorschuss beantragt und was sind die Voraussetzungen?

Der Ansprechpartner für die Beantragung des Unterhaltsvorschusses ist das örtliche Jugendamt, bei dem ein schriftlicher Antrag gestellt werden muss. Diesem ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie der Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers in Kopie beizulegen. Zudem muss der sogenannte Unterhaltstitel – sprich die Jugendamtsurkunde, die den Unterhaltsanspruch dokumentiert – beigefügt werden. Beziehen Kinder im Alter von über zwölf Jahren Hartz-IV-Leistungen, ist der Bescheid vom Jobcenter beizulegen. Bei Kindern über 15 Jahren gehören Schulbescheinigung und Einkommensnachweise zum Antrag. Sind die Eltern geschieden, muss dem Jugendamt zusätzlich noch der Scheidungsbeschluss vorgelegt werden. 

Staatsbürgerschaft, ungeklärte Vaterschaft und Co.

Einerseits sind Kinder nur zum Bezug von Unterhaltsvorschuss berechtigt, wenn sich ihr Wohnsitz in Deutschland befindet. Andererseits ist die deutsche Staatsbürgerschaft hierfür jedoch nicht zwingend notwendig. Ausländer müssen jedoch bei der Beantragung von Unterhaltsvorschuss ihren Aufenthaltstitel beilegen.

Hat der Vater des Kindes eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben, ist diese ebenso vorzulegen. Bei Kindern unter 12 Jahren ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils unerheblich und auch bei einer ungeklärten Vaterschaft ist die Beantragung des Unterhaltsvorschusses möglich.

Wie viel Unterhaltsvorschuss wird monatlich ausbezahlt?

Die Berechnungsgrundlage für den Unterhaltsvorschuss sind der Mindestunterhalt und das Alter des Kindes gemäß § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), oft „Mindestunterhaltsverordnung“ genannt. Anschließend wird der Kindergeldbetrag für das erste Kind abgezogen. Hieraus ergeben sich folgende Beträge:

  • Kindern im Alter von bis zu 5 Jahren steht aktuell ein Unterhaltsvorschuss in Höhe von 154,00 EUR monatlich zu.
  • Kindern im Alter von 6 bis 11 Jahren steht aktuell ein Unterhaltsvorschuss in Höhe von 205,00 EUR monatlich zu.
  • Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren steht aktuell ein Unterhaltsvorschuss in Höhe von 273,00 EUR monatlich zu.
Der jeweilige Betrag wird hierbei vom Jugendamt für die kommenden vier Wochen im Voraus überwiesen, wobei der Auszahlungstermin dabei üblicherweise auf die letzte Woche des Monats fällt.

Die Reform vom 01.07.2017 hat für einige Änderungen gesorgt

Vor dem 01.07.2017 endete der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bereits mit dem 12. Lebensjahr. Diese Vorschrift gehört nun der Vergangenheit an und das Höchstalter wurde auf 17 Jahre angehoben, sprich, der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet am 18. Geburtstag des Kindes. Darüber hinaus wurde die ehemalige maximale Bezugsdauer von 72 Monaten abgeschafft. Somit können Alleinerziehende theoretisch vom ersten bis zum 17. Lebensjahr des Kindes durchgehend den Unterhaltsvorschuss beantragen

Unterhaltsvorschuss und Hartz IV

Einen Haken gibt es jedoch: An den neuen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bei Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren ist die Auflage geknüpft, dass sie gleichzeitig keine Hartz-IV-Leistungen beziehen. Zudem ist vorgeschrieben, dass Hartz IV beziehende, Alleinerziehende von Kindern im Alter von bis zu 17 Jahren mindestens ein Bruttoeinkommen von 600 Euro vorweisen müssen. Andererseits ist der Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss verwirkt. 

Den Namen „Vorschuss“ trägt der Unterhaltsvorschuss jedoch nicht zufällig. Nach einem erfolgreichen Antrag geht das Jugendamt nämlich dazu über, die ausgelegten Unterhaltszahlungen von den Unterhaltspflichtigen einzutreiben – und das notfalls auf dem Rechtsweg. „Rabeneltern“, die sich jeder Verantwortung entziehen wollen, sind somit auch weiterhin nicht aus dem Schneider.

(JSC)

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