3.174 Anwälte für Vollmacht | Seite 133

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Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Greiner
Rechtsanwältin Christine Greiner
Kanzlei Greiner, Kotzschmar, Reinold und Eichhorn, Haagstr. 14, 86316 Friedberg (Bayern) 7069.1780779926 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Vollmacht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christine Greiner
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Coring
Rechtsanwältin Anja Coring
Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Isaac-Fulda-Allee 5, 55124 Mainz 6803.7826070678 km
Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Vollmacht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anja Coring
Profil-Bild Rechtsanwältin Sanem Arican
sehr gut
Kanzlei Sanem Arican, Steinberger Str. 1, 50733 Köln 6673.6262736068 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Vollmacht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sanem Arican
aus 24 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der anwaltlichen Vertretung, die ich durch Rechtsanwältin Frau Arican erhalten habe. … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Magdalena Klein
sehr gut
Rechtsanwältin Magdalena Klein
Klein & Kollegen Rechtsanwälte, Kirchplatz 1, 87509 Immenstadt im Allgäu 7066.8568268085 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Im Bereich Vollmacht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Magdalena Klein
aus 27 Bewertungen Freundliches und verständnisvolles Team, kompetente Beratung und Betreuung. (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Jankowiak
Rechtsanwaltskanzlei Dethloff & Jankowiak, Distelweg 31, 18273 Güstrow 6832.7744908624 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Jankowiak - Ihr juristischer Beistand im Bereich Vollmacht
(28.06.2022) alles in Ordnung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Geidel LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Geidel LL.M.
Rechtsanwalt Sebastian Geidel, Prießnitzstraße 24b, 04179 Leipzig 6978.7975845253 km
Innovative Rechtsberatung im digitalen Zeitalter
Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Zivilrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sebastian Geidel LL.M. im Bereich Vollmacht bietet Beratung und Vertretung
aus 66 Bewertungen Ich kann die Rechtsberatung von Herrn Geidel nur weiterempfehlen. Er ist sehr kompetent, freundlich und hat immer sehr … (04.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vollmacht

Fragen und Antworten

  • Vollmacht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vollmacht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vollmacht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Vollmacht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vollmacht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Vollmacht beschreibt eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Der Vollmachtgeber oder Bevollmächtigende erlaubt damit dem Bevollmächtigten, rechtlich relevante Handlungen für ihn vorzunehmen. Auch eine Vollmachtsurkunde wird oft mit dem Begriff Vollmacht abgekürzt.

Ein bevollmächtigter Vertreter darf je nach Umfang der erteilten Vollmacht für den Vertretenen beispielsweise einen Vertrag abschließen, eine Kündigung aussprechen oder sonstige Erklärungen abgeben.

Eine Vollmacht kann dauerhaft, vorübergehend oder nur für ein bestimmtes Rechtsgeschäft gelten. Ein Bevollmächtigter kann auch seinerseits eine weitere Person bevollmächtigen. In diesem Fall spricht man von Unterbevollmächtigung bzw. Untervollmacht.

Wirkung der Vollmacht

Auch wenn nur der Bevollmächtigte handelt, treffen die Rechtsfolgen trotzdem allein den vertretenen Vollmachtgeber. So wird der Vollmachtgeber beispielsweise verpflichtet, die bestellte Ware zu bezahlen, wenn der Bevollmächtigte für ihn einen entsprechenden Kaufvertrag abgeschlossen hat.

Höchst persönliche Dinge, wie die Schließung einer Ehe oder die Erstellung eines Testaments, können nicht per Vollmacht einem anderen überlassen werden.

Innenvollmacht und Außenvollmacht

Erteilt werden kann die Vollmacht als sog. Innenvollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten, aber auch als sog. Bevollmächtigter und Dritte zusammen? ">Außenvollmacht gegenüber einem Dritten.

Die Vollmachterteilung ist grundsätzlich formfrei möglich, also auch mündlich oder konkludent durch schlüssiges Handeln. Die gesetzliche Regelung zur Erteilung der Vollmacht findet sich in § 167 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Oft gibt es eine schriftliche Urkunde, die sog. Vollmachtsurkunde gemäß § 172 BGB. Aus Gründen der Rechtssicherheit und zum Beweis bietet sich die Schriftform und Übergabe einer entsprechenden Vollmachtsurkunde an.

Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht

Wurde keine ausdrückliche Vollmacht erteilt, kann noch immer eine sog. Duldungsvollmacht oder Anscheinsvollmacht vorliegen, wenn der Vertretene, für den Rechtsgeschäfte vorgenommen werden, davon weiß oder wissen muss und trotzdem nichts dagegen unternimmt. Er duldet also entweder, dass ihn jemand vertritt, oder gab selbst den Anschein dazu, dass der Handelnde Vertretungsmacht hätte. Beides ist gesetzlich nicht geregelt, aber allgemein anerkannt.

Vertreter ohne Vertretungsmacht

Ohne Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht, wenn tatsächlich keine Form von Vollmacht vorliegt und jemand trotzdem offensichtlich für einen anderen handeln will, spricht man von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht. Der Handelnde riskiert in diesem Fall, sich persönlich zu verpflichten. Unter Umständen hat aber auch derjenige, der fälschlicherweise als Vollmachtgeber benannt wurde, ein Recht, das Geschäft für sich gelten zu lassen.

Widerruf der Vollmacht

Eine bestehende Vollmacht kann vom Vollmachtgeber widerrufen werden, der Bevollmächtigte kann sie niederlegen. Eine Vollmachtsurkunde kann der Vertretene gemäß § 172 Abs. 2 BGB zurückfordern oder für kraftlos erklären.

Eine konkrete Vollmacht erlischt auch, wenn das vorgesehene Grundgeschäft abgeschlossen ist. Wurden beispielsweise Auftrag und Vollmacht zum Kauf eines bestimmten Computers gegeben, ist die Vollmacht nach dem entsprechenden Hardwarekauf erloschen.

Prokura im Geschäftsbetrieb

Die Prokura ist eine umfangreiche Handlungsvollmacht, die einem Mitarbeiter von einem Kaufmann gegeben werden kann. Der wird dann als Prokurist bezeichnet. Die Prokura umfasst alle Rechtshandlungen, die in einem Gewerbebetrieb typischerweise anfallen, und ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Gesetzlich geregelt ist die Prokura in den Paragrafen 48 ff HGB (Handelsgesetzbuch).

Prozessvollmacht des Anwaltes

Eine Prozessvollmacht benötigt der beauftragte Anwalt zur Prozessführung, insbesondere um konkrete Prozesshandlungen vornehmen zu können. Nach der Zivilprozessordnung umfasst diese Prozessvollmacht unter anderem auch Vergleich, Verzicht, Anerkenntnis und Zwangsvollstreckung. Aber auch in einem Strafverfahren, vor dem Verwaltungsgericht oder bei außergerichtlicher Vertretung eines Mandanten benötigt der Anwalt eine Vollmacht.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist eine besondere Vollmacht zur Vermeidung einer sonst ggf. notwendigen Betreuung bei Geschäftsunfähigkeit. Durch die Vorsorgevollmacht kann der Betroffene bereits zuvor bestimmen, wer in einem solchen Fall Vollmacht für seine Rechtsgeschäfte erhalten soll.

(ADS)

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