3.538 Anwälte für Waffengesetz | Seite 140

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Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Gelhaus
sehr gut
Gelhaus Rechtsanwalt & Strafverteidiger, Erlenweg 3, 49377 Vechta 6661.9262464463 km
Als Rechtsanwalt & Strafverteidiger weiß ich worauf es ankommt! Ich helfe schnell, unkompliziert und deutschlandweit 24/7! NOTRUFNUMMER 0177/6096600! Zögern Sie nicht und rufen mich gerne an.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Gelhaus hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 81 Bewertungen Empfehlung vert (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas B. Ruhland
Rechtsanwalt Thomas B. Ruhland
Dr. Köhler und Partner, Friedrichstraße 94, 10117 Berlin 6974.0827117026 km
Arzthaftungsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas B. Ruhland ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
aus 7 Bewertungen 👍👍👍 (17.03.2024)
Profil-Bild Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst
sehr gut
Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst
bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte, Goseriede 10-12, 30159 Hannover 6767.3543117933 km
Als Strafverteidiger bin ich nur Ihnen verpflichtet. Alles andere, ist zweitrangig.
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
aus 13 Bewertungen H.Brunkhorst hat mich 45min lang ausführlich beraten und mir alles gesagt, was in meiner Situation wichtig ist. Dabei … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Treptau
sehr gut
Kanzlei Uwe Treptau, Tränkeweg 16, 15517 Fürstenwalde/Spree 7024.5164246969 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Uwe Treptau
aus 34 Bewertungen Top kann man nichts zu sagen (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Fladerer
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Fladerer
Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Westtorgraben 1, 90429 Nürnberg 7011.1329045944 km
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Franziska Fladerer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffengesetz
aus 10 Bewertungen Sehr gut (24.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sandro Baratti
Rechtsanwalt Sandro Baratti
Rechtsanwälte am Hochrhein, Karl-Fürstenberg-Strasse 6-8, 79618 Rheinfelden (Baden) 6909.7374010908 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sandro Baratti
aus 6 Bewertungen Wurde von Herr Baratti äußerst kompetent zu meinem Fall beraten! Vielen Dank! (31.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Frönd
Rechtsanwalt Alexander Frönd
Kanzlei Alexander Frönd, Augustinusstr. 9a, 50226 Frechen 6663.908147657 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sportrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Frönd
aus 9 Bewertungen Herr Alexander Frönd hat meinen Fall professionel, kompetent und schnell gelöst. Ich wurde während meiner Ausbildung … (15.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Teresa Karrer
sehr gut
Rechtsanwältin Teresa Karrer
CCI-LEGAL, Sophienstr. 1, 80333 München 7118.4698693698 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Teresa Karrer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 10 Bewertungen Frau Karrer ist eine sehr kompetente RAin, die mir durch ihre freundliche Beratung und schnelle Erreichbarkeit bei … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Hering
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Hering
Rechtsanwälte Grohmann & Kollegen, Halberstädter Str. 47, 39112 Magdeburg 6893.0713730788 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Hering bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
aus 29 Bewertungen Herr Hering hat uns super beraten und alles verständlich erklärt. Er hat meinen Sohn sehr gut auf die … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Pfnür
Rechtsanwalt Martin Pfnür
Pfnür Rechtsanwälte PartGmbB, Berliner Str. 57, 02826 Görlitz 7147.6016138927 km
Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Pfnür
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandana Mauss
sehr gut
Mandana Mauss, Schaezlerstraße 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6632318644 km
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren" Bertolt Brecht
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Mandana Mauss
aus 29 Bewertungen Für so einen kurzen Zeitraum hat sich die Frau Mandana Mauss in unsrem Fall richtig reingehängt sich mühe gegeb und … (13.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ali Hekim
sehr gut
Kanzlei Ali Hekim, Münsterstr. 38, 44145 Dortmund 6675.9019407332 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Sportrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Ali Hekim
aus 22 Bewertungen Wir sind sehr zufrieden (15.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Zengerle
Rechtsanwalt Georg Zengerle
Strafverteidigerkanzlei Georg Zengerle, Oberer Quellweg 13, 89407 Dillingen an der Donau 7025.0542545508 km
"Ohne die Kraft, sein Recht zu verfechten, hat man kein Recht" (Christina von Schweden).
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Zengerle - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
(23.11.2023) Sehr kompetentes, nettes Team und Anwalt In Sachen Strafrecht ist man dort sehr gut aufgehoben
Profil-Bild Rechtsanwalt Anton Manthey
Rechtsanwalt Anton Manthey
Anton Manthey Rechtsanwalt, Gottfried-Keller-Straße 20, 81245 München 7111.3654252589 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Anton Manthey
Profil-Bild Henning Ammermann
Rechtsanwalt Henning Ammermann, Düpheid 38, 22149 Hamburg 6727.6541092764 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Rechtsanwalt Herr Henning Ammermann
(25.09.2022) Herr Ammermann ist ein sehr netter, erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt. Sehr zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Knut Gronwald
sehr gut
Kanzlei Knut Gronwald, Caldenhofer Weg 27, 59065 Hamm 6689.7894716296 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Knut Gronwald ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
aus 136 Bewertungen Herr Gronwald hat unsere Angelegenheit zielgerichtet und zügig vertreten. Seine Korrespondenz war eindeutig und … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Breunig
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Breunig, Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main 6826.3827883066 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Breunig unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 119 Bewertungen RA Breunig hat auf Grund seiner langjähriger Erfahrung eine schnelle und effiziente Art , die Sachlage klar … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Keil
Rechtsanwalt Klaus Keil
Anwaltskanzlei Klaus Keil, Untere Hauptstraße 24, 78532 Tuttlingen 6952.7601415132 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Klaus Keil
(19.04.2024) Ich möchte Ihnen meinen aufrichtigen Dank für Ihre hervorragende Vertretung aussprechen. Ihre Professionalität, Ihr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Laura-Sophie Kirchhoff
Rechtsanwältin Laura-Sophie Kirchhoff
Dr. Hanses und Kollegen, Bremer Str. 76, 26789 Leer (Ostfriesland) 6588.5593875648 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Laura-Sophie Kirchhoff
(23.03.2023) Trotz Widerstand der gegnerischen Versicherung gutes Ergebnis erzielt. Ich wurde immer per Email auf dem laufenden …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Stefan Mittelbach
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Stefan Mittelbach
ANWALTSHAUS Rechtsanwälte Gerle und Partner mbB, Volkhartstr. 7, 86152 Augsburg 7062.4550338769 km
Strafverteidigung ist der leidenschaftliche Kampf für die Rechte des Mandanten
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechts- und Fachanwalt Stefan Mittelbach hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 40 Bewertungen So einen Rechtsanwalt muss man einfach weiter empfehlen. Herr Mittelbach hat in meinem Fall Undenkbares erreicht. Ich … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Ohler
Rechtsanwalt Wolfgang Ohler, Augustinusstr. 11 D, 50226 Frechen 6664.0005423812 km
Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Ohler - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Simone Funghini
sehr gut
Rechtsanwalt Simone Funghini
Kanzlei Simone Funghini, Elisabethstraße 44 - 46, 40215 Düsseldorf 6649.4680699697 km
Kompetenz und Persönlichkeit
Arbeitsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Simone Funghini gerne zur Verfügung
aus 52 Bewertungen Wir haben als Autohändler einen PKW erworben. Es stellte sich jedoch heraus, dass wir betrogen wurden und mussten uns … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ilja Hecht
sehr gut
Rechtsanwalt Ilja Hecht
Kanzlei Ilja Hecht, Frauentorgraben 43, 90443 Nürnberg 7011.7015411032 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ilja Hecht hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 89 Bewertungen Ich habe es nicht bereut, dass ich mich an ihn gewandt habe, er geht gut mit seinen Pflichten um, danke (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Till Seitel
sehr gut
Rechtsanwalt Till Seitel
Kanzlei Seitel, Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt 6836.7024984794 km
Fachanwalt Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Till Seitel
aus 41 Bewertungen Sehr professionelle und freundliche Beratung. Vielen vielen Dank! (31.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffengesetz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.