Rechtsanwalt Wehrrecht Rechtsanwälte | anwalt.de

anwalt.de | Wehrrecht Rechtsanwälte

Info Wehrrecht

Hinweis: Der nachfolgende Text beschreibt die Rechtslage bis zum 30.06.2011. Seit dem 01.07.2011 wurde die allgemeine Wehrpflicht mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 ausgesetzt, d. h., deutsche Männer müssen keinen Wehr- oder Zivildienst mehr ableisten. Stattdessen können sich Männer und Frauen freiwillig für den Wehrdienst entscheiden, der bis zu 23 Monate dauern kann, und bei dem man einen steuerfreien Wehrsold erhält. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit.

Die Wehrpflicht selbst bleibt jedoch auch weiterhin in Art. 12a GG (Grundgesetz) verankert. Denn es muss Sorge getragen werden, dass sie z. B. im Falle eines Krieges jederzeit wieder eingeführt werden kann, ohne dass erst ein neues Gesetz verabschiedet werden muss. Damit kann der Staat auf Notsituationen besonders schnell reagieren.

Das Wehrdienstrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts und stellt auch in Zeiten, in denen die Abschaffung der Wehrpflicht diskutiert wird, zusammen mit dem Zivildienstrecht (Recht der Kriegsdienstverweigerung) einen bedeutenden Teil der Rechtspraxis dar. Das Wehrdienstrecht umfasst die Rechtsvorschriften über die Rechte und Pflichten der Soldaten, die ihren Wehrdienst ableisten.

Die wichtigsten Gesetze zum Wehrdienstrecht sind:

  • Wehrpflichtgesetz (WPflG)

  • Wehrpflichtverordnung (WPflVO)

  • Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG)

  • Kriegsdienstverweigerungsverordnung (KDVV)

  • Zivildienstgesetz (ZDG)

Die Soldaten der Bundeswehr dienen zum einen dem Schutz Deutschlands mit seinen Bürgerinnen und Bürgern und leisten Hilfe bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen.

Die Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes beträgt derzeit neun Monate. Dieser Dienst kann zusammenhängend oder - soweit das möglich ist - mit Unterbrechungen geleistet werden.

Ob und in welchem Umfang Wehrdienst geleistet wird, hängt vom Ergebnis der Musterung sowie der Eignungsuntersuchung und der Eignungsfeststellung ab. Wer gemustert worden ist und den Musterungsbescheid erhalten hat, muss, wenn er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, rechtzeitig Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen.

Neben dem Wehrdienst gibt es in Deutschland aber auch die Möglichkeit Zivildienst zu leisten. Dieses Recht zur Wehrdienstverweigerung genießt Verfassungsrang. Wer sein Grundrecht auf Verweigerung ausüben möchte, muss einen Antrag, der bestimmten Formalien genügen muss, an das zuständige Kreiswehrersatzamt stellen. Grundsätzlich ist dann Ersatzdienst, also Zivildienst, zu leisten.

Wer einen Einberufsbescheid erhalten hat, muss seinen Arbeitgeber davon umgehend in Kenntnis setzen, da andernfalls der Verlust des nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz gewährten Schutz droht.

Problematisch im Rahmen des Wehrdienstrechtes ist oftmals, dass junge Männer nach abgeschlossenem Studium oder Ausbildung oder unmittelbar nach Beginn einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit, eigentlich den durch Zurückstellung mehrfach verschobenen Wehrdienst leisten müssten. Denn der Wehrdienst steht häufig wichtigen beruflichen Plänen wie Ausbildung, Studium, Erhalt des Arbeitsplatzes oder auch Existenzgründung im Weg.

Häufige Probleme im Wehrdienstrecht sind z.B.:

  • Tauglichkeitsfeststellung/Grad der Musterung

  • Einberufung

  • Zurückstellung

  • Freistellung von der Einberufung


 
Bei anwalt.de finden Sie den passenden Anwalt.
 
Sie suchen einen kompetenten Anwalt. In der aufgeführten Liste finden Sie eine exklusive Auswahl unserer Rechtsanwälte. Mit nur einem Klick gelangen Sie schnell und einfach zu einem detaillierten Kanzleiprofil des Anwalts Ihrer Wahl und können sich vorab von der Kompetenz des Rechtsanwalts überzeugen.

Rechtsanwälte Wehrrecht: Die größten Städte

Berlin (2) Hamburg (4) München (2) Köln (3) Nürnberg (2) Bielefeld (1) Bonn (1)

Rechtsanwälte Wehrrecht: Alle Orte im Überblick

A
C
D
E
J
Q
S
T
V
W
X
Y
Z

Rechtstipps von Anwälten für Wehrrecht

Berufssoldat: Haftet für grob fahrlässig verursachten Schaden an Bundeswehrfahrzeugen
Ein Berufssoldat, der während eines Einsatzes in Afghanistan mit einem Stapler unzureichend gesicherte Ladung transportiert und durch deren Herabfallen einen Unfall verursacht hat, muss der Bundesrepublik Deutschland den entstandenen ... mehr
(von anwalt.de - Rechtsnews zum Thema Wehrrecht)

Sanitätsoffizier: Muss trotz Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorerst Soldat bleiben
Ein Oberstabsarzt der Bundeswehr, der einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hat, kann dreieinhalb Monate vor Ende seiner Verpflichtungszeit nicht verlangen, aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit entlassen zu ... mehr
(von anwalt.de - Rechtsnews zum Thema Wehrrecht)

PTBS-Erkrankung von Soldaten der Bundeswehr - Erfahrungen eines Vertragsanwalts
Immer mehr Soldaten, die aus dem Auslandseinsatz zurückkehren, leiden an psychischen Problemen. Die bekannteste und häufigste Form ist die sogenannte Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Der Verfasser verfügt über zwanzig Jahre ... mehr
(von Rechtsanwalt Christian Steffgen (Anwaltskanzlei Steffgen) zum Thema Wehrrecht)

Entlassung von Soldaten aus der Bundeswehr
Jeder Berufssoldat kann gemäß § 46 Soldatengesetz jederzeit seine Entlassung verlangen. Abgesehen von den Fällen, in welchen ein Studium abgeleistet wurde und die dreifache Dienstzeit noch nicht erreicht wurde, ist die Entlassung somit ... mehr
(von Rechtsanwalt Christian Steffgen (Anwaltskanzlei Steffgen) zum Thema Wehrrecht)

Entlassung aufgrund von Dienstunfähigkeit bei Soldaten
Soldaten sind zu entlassen, wenn sie dienstunfähig sind. Doch wann ist dies der Fall?Ein Soldat ist dienstunfähig gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1, § 55 Abs. 2 S. 1 SG, ZDv 14/5 Nr. 1 Abs.1 - B 153, wenn er infolge einer oder mehrerer mehr
(von Rechtsanwalt Christian Steffgen (Anwaltskanzlei Steffgen) zum Thema Wehrrecht)