A-ROSA Flussschiff GmbH zahlt Hälfte des Reisepreises nach Routenänderung zurück.

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Coronabedingt fielen in den vergangenen Monaten viele Kreuzfahrten aus. Die trotz der Corona-Einschränkungen durchgeführten Reisen konnten in vielen Fällen nicht wie vorgesehen durchgeführt werden. 

Diese Erfahrung mussten auch unsere Mandanten machen, die im Herbst vergangenen Jahres eine Flusskreuzfahrt auf dem Rhein von Köln in die Niederlande mit der AROSA-Flussschilff GmbH unternahmen. Die Reise wurde nicht vertragsgemäß durchgeführt. Tatsächlich wich die tatsächlich durchgeführte Reise erheblich von der gebuchten Route ab. Von dem geänderten Routenverlauf erfuhren die Reisegäste bei ihrer Anreise mittels eines Informationsschreibens, das sie kurz vor Auslaufen auf ihrer Kabine fanden. Tatsächlich konnte wegen der Ausbreitung des Coronavirus in den Niederlanden dann auch das der geänderten Reise entsprechend angepasste Ausflugsprogramm größtenteils nicht durchgeführt werden.

Ist eine Reise mangelhaft, kann der Reisende gemäß § 651i  BGB eine Minderung des Reisepreises verlangen. 

Bereits außergerichtlich haben wir wegen der erheblichen Änderungen an der vertraglich vereinbarten Route die Hälfte des gezahlten Reisepreises zurückverlangt. Nach Klageerhebung ist die AROSA-Flussschiff GmbH dieser Forderung nachgekommen, sodass das Gerichtsverfahren nun nicht weiter durchgeführt werden muss. Auch unsere außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren sowie die angelaufenen Zinsen hat die A-ROSA Flussschiff GmbH unseren Mandanten nun erstattet.

Reisende, die etwas Ähnliches erlebt haben,  empfiehlt Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der auf Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger, sich nicht vorschnell von den Reiseveranstaltern einschüchtern zu lassen, sondern auf ihre Ansprüche zu beharren: "Es hat sich für unsere Mandanten gelohnt, dass sie so hartnäckig geblieben sind und sich eben nicht mit dem Angebot eines Preisnachlasses für die Buchung einer nächsten A-ROSA Flusskreuzfahrt haben abspeisen lassen."

Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche  gerne zur Verfügung. 

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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