Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Ab heute: Ausweispflicht für Kinder bei Auslandsreisen

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]

Ab dem 26. Juni gilt für Auslandsreisen eine Ausweispflicht für Kinder. Bislang konnten kleinere Kinder noch mitreisen, wenn sie kostenlos im Pass der Eltern eingetragen waren. Das genügt jetzt aber nicht mehr. Jedes Kind muss nun bei Reisen ins Ausland einen eigenen, kostenpflichtigen Pass mitführen.

Die Neuregelung basiert auf einer EU-Verordnung, die ab heute die Eintragung von Kindern in den Reisepässen ihrer Eltern für ungültig erklärt. Die Reisepässe der Eltern bleiben trotz der Eintragung noch gültig. Aber für das Kind ist nun ein eigener Ausweis erforderlich, für den eine Gebühr fällig wird. Wie viel die Eltern für das Reisedokument ihres Kindes berappen müssen, hängt von der Ausweisart und dem Alter des Kindes ab.

Für Auslandsreisen innerhalb der EU ist ein Personalausweis ausreichend. Soll es in ein Land außerhalb der EU gehen, ist ein Reisepass mitzuführen. Der Personalausweis kostet 22,80 Euro und ist für sechs Jahre gültig. Günstiger ist ein Kinderreisepass. Er kostet 13 Euro, gilt ebenfalls für sechs Jahre aber höchstens bis zum Alter von 12 Jahren. Ab dem 13. Lebensjahr ist dann ein normaler Reisepass erforderlich.

Beim Passamt müssen Eltern und Kind persönlich erscheinen. Der Antrag ist im Regelfall von beiden Elternteilen zu stellen. Mithilfe einer Einverständniserklärung ist es aber möglich, dass auf das Erscheinen eines sorgeberechtigten Elternteils verzichtet werden kann. Alleinerziehende müssen die amtliche Urkunde zur Übertragung des Sorgerechts vorlegen. Benötigt wird zudem ein Passbild des Kindes und Ausweis oder Pass der Eltern im Original.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com/Natalia Chircova

Artikel teilen: