Abgeltungssteuer: So funktioniert die Besteuerung von Kapitalerträgen
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Inhaltsverzeichnis
- Wann wurde die Abgeltungssteuer eingeführt?
- Auf welche Geldanlagen fällt die Abgeltungssteuer an?
- Sind Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer das Gleiche?
- Kommt zur Abgeltungssteuer auch noch Kirchensteuer dazu?
- Abgeltungssteuer: Freibetrag nutzen
- Wie kann man sich gezahlte Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückholen?
Experten-Autorin dieses Themas
Vor der Einführung der Abgeltungssteuer mussten Steuerpflichtige ihre Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben. Die Steuern auf Kapitalerträge – Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer –, die zuvor von Banken, Sparkassen, Versicherungsunternehmen und Kapitalgesellschaften einbehalten wurden, galten lediglich als Vorauszahlung auf die letztendlich vom Finanzamt zu ermittelnde Einkommensteuer.
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer wird nun ein Quellenabzugsverfahren angewendet, ähnlich wie bei der Lohnsteuer. Das bedeutet, dass die Schuldner der Kapitalerträge – wie beispielsweise Banken und Finanzdienstleister – die Steuern direkt einbehalten und sie direkt an das Finanzamt abführen.
Dadurch entfällt die Notwendigkeit für den Steuerpflichtigen, diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Die Abgeltungssteuer beträgt in der Regel einen festen Prozentsatz in Höhe von 25 Prozent – plus Solidaritätszuschlag – und wird auf verschiedene Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne angewendet.
Wann wurde die Abgeltungssteuer eingeführt?
Die Abgeltungssteuer wurde mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zum 1. Januar 2009 eingeführt. Sie dient als neue Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitaleinkünfte.
Als solche hat sie eine abgeltende Wirkung, was bedeutet, dass Steuerabzüge bei Kapitalerträgen bereits als endgültige Steuerzahlung gelten. Es besteht keine Pflicht mehr für den Steuerpflichtigen, diese bereits versteuerten Erträge in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Auf welche Geldanlagen fällt die Abgeltungssteuer an?
Die Abgeltungssteuer fällt auf verschiedene Geldanlagen und die damit erzielten Erträge an, insbesondere auf die folgenden Produkte:
Kapitallebensversicherung
Wenn der Vertrag weniger als zwölf Jahre läuft und Kapitalerträge vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, müssen 25 Prozent Abgeltungssteuer entrichtet werden. Unter bestimmten Bedingungen sind einmalige Auszahlungen steuerfrei.
Bankeinlagen
Alle Zinserträge unterliegen seit dem 1. Januar 2009 der Abgeltungssteuer.
Aktien
Die Abgeltungssteuer gilt für die gesamte Dividende und für Kursgewinne nach dem Verkauf von Aktien. Die Haltedauer spielt keine Rolle.
Tipp: Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, die bis Ende 2008 gekauft wurden, können weiterhin steuerfrei verkauft werden. Das Prinzip „First In – First Out“ besagt, dass zuerst gekaufte Wertpapiere zuerst verkauft und entsprechend steuerlich behandelt werden.
Dadurch kann man steuerliche Vorteile nutzen. Um ältere Bestände von neueren zu trennen, kann es sinnvoll sein, neue Anlagen in einem separaten Depot zu halten.
Anleihen
Zinsen und Kursgewinne von Anleihen unterliegen der Abgeltungssteuer.
Investmentfonds
Fondserträge, egal ob ausgeschüttet oder wieder angelegt, werden mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent versteuert. Seit 2018 sind Teile der Fondserträge bei bestimmten Fonds steuerbefreit.
Dachfonds
Bis Ende 2008 angeschaffte Dachfonds unterliegen der vorherigen Rechtslage, während ab 2009 erworbene Dachfonds komplett der Abgeltungssteuer unterliegen.
Finanzinnovationen
Kursgewinne aus bestimmten Anlagen wie Zertifikaten mit Kapitalgarantie und Aktienanleihen unterliegen ohne Berücksichtigung einer Frist stets der Abgeltungssteuer.
Zertifikate ohne Kapitalgarantie
Diese Zertifikate unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Risikozertifikate, die vor dem 15. März 2007 gekauft wurden und nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind.
Sind Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer das Gleiche?
Die Begriffe Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer werden oft synonym verwendet und beziehen sich im Grunde auf dasselbe Konzept, nämlich auf die Besteuerung von Kapitalerträgen. Die beiden Begriffe unterscheiden sich im Wesentlichen wie folgt:
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist ein umgangssprachlicher Begriff, der sich aus der Art der Besteuerung von Kapitalerträgen ableitet. Mit der Einführung dieser Steuer zum 1. Januar 2009 in Deutschland wurde eine pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen eingeführt. Diese beträgt in der Regel 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Abgeltungssteuer wird auf verschiedene Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Wertpapieren – zum Beispiel Aktien – und bestimmte Veräußerungsgewinne erhoben. Sie wird direkt von den Banken und Finanzdienstleistern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für den Steuerpflichtigen besteht keine Pflicht mehr, diese Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Kapitalertragsteuer
Der Begriff Kapitalertragsteuer ist der rechtstechnische Fachbegriff für die Besteuerung von Kapitalerträgen. Er wird vor allem im Steuerrecht verwendet.
Die Kapitalertragsteuer kann sowohl die Abgeltungssteuer als auch andere Formen der Besteuerung von Kapitalerträgen umfassen. In manchen Ländern oder steuerlichen Regelungen wird die Kapitalertragsteuer als Oberbegriff verwendet, unter dem verschiedene Besteuerungsformen wie die Abgeltungssteuer, Quellensteuer oder auch die Steuer auf bestimmte Veräußerungsgewinne fallen.
Kommt zur Abgeltungssteuer auch noch Kirchensteuer dazu?
Kapitaleinkünfte, bei denen die Abgeltungssteuer greift, unterliegen auch der Kirchensteuer. Früher musste man einen Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer stellen, wenn die Depotbank diese direkt an das Finanzamt abführen sollte. Andernfalls musste man die Kirchensteuer in der Einkommensteuererklärung angeben.
Seit Januar 2015 ist jedoch kein Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer mehr nötig. Die Banken erhalten die Information über die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden vom Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (BZSt) und führen die Kirchensteuer automatisch ans Finanzamt ab.
Abgeltungssteuer: Freibetrag nutzen
Es gibt einen Freibetrag bei der Abgeltungssteuer. Dieser Freibetrag wird auch als Sparerpauschbetrag bezeichnet. Der Sparerpauschbetrag betrifft Kapitalerträge, die unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben können, ohne dass der Steuerpflichtige diese in der Einkommensteuererklärung angeben muss.
Der Freibetrag bei der Abgeltungssteuer gilt für jeden Steuerpflichtigen separat und beträgt seit dem 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2022 in der Regel 801 Euro pro Jahr für Ledige und 1602 Euro pro Jahr für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden. Dies bedeutet, dass Kapitalerträge bis zu diesem Betrag im jeweiligen Kalenderjahr steuerfrei bleiben. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Freibetrag 1000 Euro bzw. 2000 Euro pro Jahr.
Wie kann man sich gezahlte Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückholen?
Wenn Sie Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gezahlt haben und der Ansicht sind, dass Sie möglicherweise zu viel Steuern gezahlt haben oder dass Sie bestimmte Steuerfreibeträge nicht ausgeschöpft haben, können Sie sich über die Steuererklärung eventuell zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen. Füllen Sie dazu Ihre Einkommensteuererklärung und insbesondere die Anlage KAP (Kapitalerträge) entsprechend aus.
Geben Sie Ihre Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Anlage KAP an. Denken Sie auch daran, dass Sie Verluste aus Kapitalanlagen, die Sie erlitten haben, mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen können, um Ihre Steuerlast zu mindern.
Nachdem Sie alle relevanten Daten eingetragen und die Steuererklärung abgegeben haben, berechnet das Finanzamt Ihre Steuerschuld. Wenn sich herausstellt, dass Sie zu viel Abgeltungssteuer gezahlt haben oder dass Sie Steuerfreibeträge nicht ausgeschöpft haben, wird Ihnen das Finanzamt eine Erstattung zukommen lassen oder die zu viel gezahlte Steuer mit anderen Steuerschulden verrechnen.
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Rechtstipps zu "Abgeltungssteuer" | Seite 3
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16.01.2018 Rechtsanwalt und Notar Ralf Buerger„… und auch das Finanzgericht wollten den Verlust nicht anerkennen. Der BFH hob das Urteil jedoch auf und verwies die Sache zurück an das Finanzgericht. Der BFH stellte klar, dass mit der Einführung der Abgeltungssteuer seit …“ Weiterlesen
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11.01.2018 Rechtsanwalt Markus Jansen„… auf Ausgleichszahlungen warteten, ihre Verluste steuerlich nicht geltend machen konnten. „Die Entscheidung des BFH ist nach der Einführung der Abgeltungssteuer nur folgerichtig und für die geschädigten Anleger …“ Weiterlesen
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05.01.2018 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 und damit länger als 10 Jahre gehalten wurden, unterliegen die sich ab 2018 ergebenden Wertsteigerungen der Besteuerung. Bei einem Verkauf des Fonds gilt für Veräußerungsgewinne …“ Weiterlesen
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15.12.2017 CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft„… mit dem Finanzamt kein böses Erwachen gibt. Keine Abgeltungssteuer – Es gilt der Individualsteuersatz von bis zu 48 % zzgl. Solidaritätszuschlag Als Steuersatz wird der gewöhnliche individuelle …“ Weiterlesen
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20.11.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… zukünftig weniger an die Anleger ausschütten, da sie im Vorhinein 15 % Körperschaftssteuer abführen müssen. Bisher wurden diese Erträge nicht im Fonds besteuert, der Anleger zahlte eine Abgeltungssteuer …“ Weiterlesen
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09.11.2017 Rechtsanwalt Dirk Beyer„… das Finanzgericht Schleswig-Holstein konkrete Hinweise: Bei der Ermittlung der Einkünfte sind die Kapitalerträge, die aufgrund der günstiger-Prüfung nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, einzubeziehen …“ Weiterlesen
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28.11.2016 Rechtsanwalt Dr. jur. Hermann Kresse„… in Deutschland fällt entweder die Abgeltungssteuer an (25 % + Solidaritätszuschlag = derzeit 26,375 %) oder es kann in das Teileinkünfteverfahren hineinoptiert werden (60 % der Einnahmen bilden die Basis für …“ Weiterlesen
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30.04.2015 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„… es hier? Auch wenn die Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge einbehalten wird, sollten Sie nicht versäumen, Angaben zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen in der Anlage KAP zur Einkommensteuer zu machen …“ Weiterlesen
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15.06.2023 Rechtsanwalt Dr. Michael Demuth„… aus, ist diese unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegt der Körperschaftsteuer. Ausschüttungen an Destinatäre – also begünstigte Familienmitglieder – unterliegen der Abgeltungssteuer. Eigene …“ Weiterlesen
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02.02.2015 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… 2009 wegen der Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragsteuer, direkt von dem Finanzdienstleistungsunternehmen abzuführen, überholt sein dürfte.“ Weiterlesen
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28.08.2014 Rechtsanwalt Burkhardt Jordan„Nach dem Willen der SPD soll es neben den Änderungen bei der Selbstanzeige noch weitere Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts geben: Die Abgeltungssteuer, die 2009 eingeführt wurde, soll wieder …“ Weiterlesen
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17.02.2014 Rechtsanwalt, Steuerberater Christian von der Linden„… der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 ein Abzug von Werbungskosten über den Pauschbetrag von 801,00 € hinaus nicht mehr möglich ist, hatte das Finanzamt die Berücksichtigung der Steuerberater …“ Weiterlesen
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06.11.2013 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„… , dass die Einführung der Abgeltung-steuer mit einer Aktienhausse zusammenfällt. Aktien, die ab dem 01.01.2009 angekauft werden, unterliegen der Abgeltungssteuer. Ab dem 01.01.2009 ist es daher nicht mehr für …“ Weiterlesen
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23.05.2013 Rechtsanwältin Kerstin BontschevSeit dem 01.01.2009 trat die Abgeltungsteuer in Kraft. Sie führte zu diversen Verschlechterungen für Kapitalanleger. So wurde der Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermö … Weiterlesen
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08.03.2013 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… anrechnen. Bis Ende 2013 können alle Verluste, die vor der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 erzielt wurden, mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Später ist es nur noch möglich mit Gewinnen …“ Weiterlesen
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04.03.2020 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen, so dass der Bundesfinanzhof die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverweisen hat. Abgeltungssteuer Mit Einführung …“ Weiterlesen
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22.06.2009 Rechts- und Fachanwalt Sandro Dittmann„… - der Betriebsausgabenabzug wird demnach versagt. Der Gesellschafter selbst hat die verdeckte Gewinnausschüttung mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zu versteuern, sofern die Beteiligung …“ Weiterlesen
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23.03.2009 Rechts- und Fachanwalt Sandro Dittmann„… vorgesehen, Dividenden, die deutsche Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar von Gesellschaften in „Steueroasen" beziehen, von der Abgeltungssteuer oder dem Teileinkünfteverfahren ganz …“ Weiterlesen
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31.12.2008 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion„… einheitliche Beitragssatz der Krankenkassen im Sozialrecht sowie im Steuerrecht die Abgeltungssteuer und die frisch vom Bundespräsidenten unterzeichnete Erbschaftsteuerreform. Die Redaktion von anwalt.de gibt …“ Weiterlesen
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11.03.2008 Rechtsanwalt Gereon Temme„… zu der Einführung der Abgeltungssteuer. Weitere Details und Nachfragen beantwortet Herr Rechtsanwalt Gereon Temme gerne persönlich. 1. Was ist die Abgeltungssteuer? Die Abgeltungssteuer besteuert alle …“ Weiterlesen
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30.07.2007 Rechtsanwältin Pia Petry„… ist. Eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% wird ab dem 1.1.2009 für private Kapitalerträge und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen eingeführt. Mit der Abgeltungssteuer wird das eingeführte …“ Weiterlesen