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Abiturzeugnis: Welche Inhalte wichtig sind und wann es benötigt wird

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Abiturzeugnis: Welche Inhalte wichtig sind und wann es benötigt wird

Es markiert das Ende der Schulzeit: Mit dem Erhalt des Abiturzeugnisses beginnt für die ehemaligen Schüler ein neuer Lebensabschnitt. Wann kommt das Zeugnis zum Einsatz? Welche Inhalte sind nötig, welche nicht erlaubt? Was, wenn das Abiturzeugnis verloren geht?  

Abiturzeugnis: Wofür wird es benötigt? 

Mit dem Abiturzeugnis, umgangssprachlich auch Abizeugnis genannt, wird der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife überreicht. Dieser Nachweis gilt als Qualifikation für verschiedene Bewerbungsprozesse: 

  • Studienplatz: Bei der Bewerbung um einen Studienplatz beziehungsweise der Immatrikulation an einer Hochschule muss eine – in der Regel beglaubigte – Kopie des Zeugnisses vorgelegt werden.  

  • Zulassungsbeschränkter Studiengang: Neben dem obligatorischen Nachweis der Hochschulreife spielt der spezifische Notendurchschnitt im Zeugnis eine wichtige Rolle, wenn ein Numerus clausus (NC), also eine zahlenmäßige Beschränkung an Studienplätzen, besteht. 

  • Auslandsstudium: Auch für die Bewerbung um einen Studienplatz im Ausland ist ein Abiturzeugnis erforderlich. Oft wird hier außerdem eine englische Übersetzung des Zeugnisses verlangt. 

  • Stipendium: Wer sich um ein Stipendium bewerben will, benötigt das Abiturzeugnis für die Bewerbungsunterlagen. In der Regel wird auch hier besonders die Abiturnote als Auswahlkriterium herangezogen. 

  • Ausbildung und Beruf: Wer sich auf eine Ausbildung oder einen Beruf nach dem Studium bewirbt, muss der Bewerbung auch sein Schulzeugnis beifügen. Bei einer Bewerbung unmittelbar nach der Schulzeit ist das Abiturzeugnis dafür unverzichtbar. Viele Arbeitgeber möchten auch bei mehreren Jahren Berufserfahrung zusätzlich das Abiturzeugnis beigefügt bekommen. 

Abiturzeugnis Inhalt: Welche Informationen stehen im Zeugnis? 

Für die optische Aufbereitung des Zeugnisses gibt es je nach Bundesland konkrete Vorgaben. Innerhalb dieser kann die jeweilige Schule das Zeugnis – beispielsweise mit ihrem Wappen – individuell gestalten. Auch wenn sich Abiturzeugnisse in ihrer Optik unterscheiden, gibt es Bestandteile, die jedes Abschlusszeugnis beinhaltet: 

  • Zeugnistitel (z. B. „Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife“) 

  • Name der Schule, an der der Schüler das Abitur absolviert hat 

  • Daten des Abiturienten (Name, Geburtsdatum etc.) 

  • Ausstellungsdatum 

  • Auflistung der belegten Fächer 

  • Durchschnittsnote und Noten der einzelnen Fächer (und in der Regel der Abschlussprüfungen) 

  • Unterschrift und Schulstempel 

Abiturzeugnis: Bundesweite Unterschiede 

Das deutsche Schulsystem ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das wirkt sich auch auf das Abiturzeugnis aus: Je nach Bundesland kann die Dauer der Oberstufe variieren, genauso wie die Prüfungsanforderungen für das Abitur. Die Prüfungsfächer sowie die Anzahl der Prüfungen hängen also davon ab, in welchem Bundesland der Abiturient die Schule besucht. Entsprechend unterscheiden sich diesbezüglich auch die Angaben auf den Abiturzeugnissen. 

Neben diesen Unterschieden besteht auch eine ungleiche Verteilung der Noten: Die durchschnittliche Abiturnote schwankt je nach Bundesland – ebenso wie die Durchfallquote des Abiturjahrgangs. Dennoch ist das Abitur(-zeugnis) in ganz Deutschland gleichwertig anerkannt.  

Gerichtsurteil: Vermerke im Abiturzeugnis erlaubt? 

Neben den verschiedenen Noten finden sich in manchen Zeugnissen auch Vermerke über die Bewertung beziehungsweise Nichtbewertung einzelner Leistungen. Im November 2023 wurde ein Fall vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden, in dem Abiturienten gegen einen Vermerk in ihren Zeugnissen mit einer Klage vorgingen: Aufgrund einer Legasthenie flossen die Rechtschreibleistungen der Kläger nur in eingeschränktem Umfang in deren Abschlussnoten ein. Dies wurde in ihren Abiturzeugnissen mit einer entsprechenden Bemerkung angegeben. Allerdings wurden bei Schülern, deren Einzelleistungen aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt bewertet wurden, keine Zeugnisbemerkungen angebracht.  

Die Kläger sahen deshalb in ihren Zeugnisbemerkungen einen Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung behinderter Personen (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz, GG) und das Gebot der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG). In seinem Urteil erklärte das Gericht, dass Zeugnisbemerkungen über die Nichtbewertung einzelner Leistungen grundsätzlich erlaubt sind und der Transparenz über die erbrachten Leistungen dienen. Im vorliegenden Fall wurde die Bemerkung jedoch nur bei den Schülern angefügt, deren Einschränkungen legastheniebedingt waren, nicht bei Nichtbewertung aus anderen Gründen.  

So wurden die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben und die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig. Den Klägern musste ein Abiturzeugnis ohne die entsprechende Zeugnisbemerkung ausgestellt werden (1 BvR 2577/15, 1 BvR 2579/15, 1 BvR 2578/15). 

Möchten Sie gegen eine Zeugnisbemerkung vorgehen? In einer Erstberatung kann Ihr Rechtsanwalt Ihnen aufzeigen, welche weiteren Schritte bei Ihrem Anliegen möglich und sinnvoll sind. Buchen Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung einfach und unkompliziert als Rechtsprodukt auf anwalt.de. 

Kopie vom Abiturzeugnis beglaubigen lassen 

Besonders für Bewerbungen an Universitäten und Hochschulen ist meistens eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses nötig. Die Beglaubigung soll beweisen, dass die Echtheit des Zeugnisses von einer höheren, unabhängigen Instanz bestätigt wurde. In der Regel werden mit dem Abiturzeugnis auch einige beglaubigte Kopien für diesen Zweck ausgehändigt.  

Wie erhält man nachträglich eine beglaubigte Kopie vom Abiturzeugnis? 

Wurden die Kopien aufgebraucht, können auch neue Kopien des Abiturzeugnisses nachträglich beglaubigt werden. Die Beglaubigung kann beispielsweise im Bürgeramt beziehungsweise im Rathaus oder bei einem Pfarrbüro durchgeführt werden. Auch eine Beglaubigung durch die Schule selbst ist möglich.  

Sie sollten unbedingt vermeiden, aus Ermangelung einer beglaubigten Kopie das Originalzeugnis einer Bewerbung beizufügen. Denn meistens werden die Bewerbungsunterlagen nach ihrer Bearbeitung nicht retourniert und das Zeugnis ist verloren. 

Abiturzeugnis verloren: Was tun? 

Wird das Abiturzeugnis benötigt und ist nicht mehr auffindbar, ist der erste Schreck oft groß. Doch als ehemaliger Abiturient können Sie sich ein Ersatzzeugnis ausstellen lassen. Dafür ist lediglich ein Identitätsnachweis wie beispielsweise der Personalausweis nötig. Der Ersatz für das verlorene Abiturzeugnis kann an der Schule, an der das Abitur abgelegt wurde, beantragt werden. Je weniger Jahre das Abitur zurückliegt, umso wahrscheinlicher ist es, dass die erforderlichen Daten noch vorliegen.  

Falls die Schule nicht mehr die nötigen Daten besitzt, können Sie sich an das Schulamt wenden und das Ersatzzeugnis dort beantragen. Tipp: Erkundigen Sie sich zunächst telefonisch bei der Schule beziehungsweise beim Schulamt, ob die Ausstellung möglich ist. In diesem Rahmen können Sie auch die entstehenden Kosten erfragen.  

Abiturzeugnis fälschen: Kein Kavaliersdelikt 

Im Internet werden auf verschiedenen Seiten Abiturzeugnisse zum Kauf angeboten. Doch wer ein gekauftes Zeugnis beispielsweise für eine Bewerbung verwendet, macht sich der Urkundenfälschung strafbar. 

Dieser Straftatbestand wird erfüllt, wenn eine echte Urkunde verfälscht wird, eine unechte Urkunde erstellt wird oder eine solche verwendet wird. Das bedeutet: Egal ob Sie ein ganzes Zeugnis fälschen oder Details wie einzelne Noten ändern – Sie begehen eine Straftat.  

Bereits der Versuch der Urkundenfälschung ist strafbar. Neben einer Geldstrafe droht auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Bei besonders schweren Fällen, beispielsweise wenn das Fälschen in einem gewerbsmäßigen Rahmen erfolgt, können sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden.  

Wurden Sie mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung konfrontiert? Dann sollten Sie nicht zögern und schnellstens einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren, um sich gegen die Anschuldigungen zu wehren. Den passenden Anwalt für Urkundenfälschung finden Sie mit der anwalt.de-Suche. 

(LES)  

Foto(s): ©Adobe Stock/Vitalii

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