Abmahnung d. Kornmeier & Partner, FAREDS, WALDORF FROMMER, Daniel Sebastian, Schutt, Waetke, C-Law, .rka

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Täglich werden eine Vielzahl von Abmahnungen wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung in Filesharing Börsen ausgesprochen.

Die jeweiligen Abgemahnten sollen laut dem Schreiben urheberrechtlich geschützte Werke der jeweiligen Auftraggeber innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu, sodass grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen. Es ist daher zu überprüfen, ob zunächst die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach bestehen.

In der Vergangenheit waren unter anderem folgende Kanzleien für folgende Rechteinhaber tätig:

Kornmeier & Partner Rechtsanwälte für die GSDR GmbH („Keep Calm (feat. Emory) (Fuck U) – Prince Kay One“)

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Malibu Media LLC.

WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH („Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“)

Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Adminstration GmbH (“Martin Solveig & the Cataracs Feat. Kyle – He Now”)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte für die TOBIS Film GmbH & Co. KG („12 YEARS A SLAVE“)

C-Law GbR Rechtsanwälte für die G&G Media Foto-Film GmbH („Verboten! Heimliche Videoaufnahmen“)

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte für die Fraserside Holdings Limited („Private Sex School“)

.rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH („Total War – Rome II“)

Wie die mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungs- und Zahlungsansprüche zu bewerten sind, erörtern wir gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt.

Ihr 

Lars Hämmerling

- Rechtsanwalt -


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