Abmahnung der Anwälte Awender & Werner für Stefan Reebig wegen fehlender Widerrufsbelehrung auf eBay

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwälte Awender & Werner, Beim Bad 1, 72574 Bad Urach, mahnen im Namen von Herrn Stefan Reebig, Gerhart-Hauptmann-Str. 4, 72574 Bad Urach Verkäufer wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße auf der Handelsplattform eBay ab.

In der uns vorliegenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Rechtsanwälte wird einem gewerblichen Verkäufer auf eBay das Fehlen einer Widerrufsbelehrung vorgeworfen. Zu Beginn der Abmahnung wird das Mitbewerberverhältnis zwischen den Parteien festgestellt. Stefan Reebig veräußere auf der eBay unter dem Benutzernamen „reebig-warenimport“ Rauch- bzw. Verdampfererzeugnisse, insbesondere aus dem Bereich sogenannter „E-Shishas/E-Zigaretten“ nebst Zubehör wie Liquids. Der Abgemahnte veräußere ebenfalls „E-Shishas/E-Zigaretten“ sowie Verdampferzubehör. Damit läge ein Mitbewerberverhältnis vor und dem Abmahner stehen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus §§ 8 Abs. 3 Nr. 1, 9 UWG gegen den Abgemahnten zu, so die Anwälte.

Dem Abgemahnten wird das Fehlen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung vorgeworfen. Zwar sei den Angeboten des Abgemahnten unter der Rubrik „Widerrufsbelehrung“ ein Zeitraum von „14 Tage“ angegeben und unter der Rubrik „Rücksendekosten“ der Hinweis „Käufer zahlt Rückversand“ zu entnehmen. Allerdings fehlt es an weiteren Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts. Diese Angaben allein erfüllen nicht die gesetzlichen Bestimmungen. Gem. § 312d Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246 EGBGB muss ein Unternehmer im Fernabsatz den Verbraucher klar und verständlich über das Bestehen eines Widerrufsrechts gem. § 312g Abs. 1 BGB i. V. m. § 355 BGB sowie über die Bedingungen, Einzelheiten und Ausübung und die Rechtsfolgen der Rückgabe informieren.

Wegen dieser Verstoße wird der Abgemahnte auf Beseitigung und Unterlassung gem. § 8 UWG in Anspruch genommen. Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 EUR zu begleichen. Die Rechtsanwaltskosten berechnen sich nach einem Streitwert von 15.000 EUR. Bei fruchtlosem Fristablauf stellen die Rechtsanwälte die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche ihrer Mandantschaft in Aussicht.

Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Generell gilt es, entspannt zu bleiben und nicht panisch, voreilig oder unüberlegt zu handeln. Dennoch sind Sie gefordert. Nehmen Sie die Abmahnung ernst und werden Sie aktiv. Dies kann Ihnen eine einstweilige Verfügung gegen Sie ersparen.

Gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus Sicht des Abmahners positiv formuliert und beinhalten erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die beispielsweise die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vorsieht.

Auch der veranschlagte Schadensersatzbetrag ist aus unserer Sicht oft zu hoch angesetzt, sodass sich Ihnen hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, der durch Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ausgenutzt werden kann.

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir die Abgemahnten wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir gerne für Sie erledigen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema