Abmahnung der Bottega Veneta S.r.l., Localitä Conti Maltraverso durch bock legal wegen Nachahmung von Handtaschen

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Die Kanzlei bock legal aus Franklurt am Main mahnt für die Bottega Veneta S.r.l., Localitä Conti Maltraverso den Verkauf von angeblich nachgeahmten Handtaschen ab.


Was ist Inhalt der Abmahnung:

Zunächst wird in der Abmahnung ausgeführt, dass es sich bei der Bottega Veneta S.r.l. um eine Herstellerin von luxuriöser Bekleidung und Accessoires. Sie zähle weltweit mit zu den führenden Modehäusern.


Die Bottega Veneta S.r.l.  sei vor allem bekannt durch die Herstellung von Lederwaren, die in aufwendiger Handarbeit in ltalien aus hochwertigem Leder hergestellt werden, welche unter der Domain www. botteqaveneta. com abgerufen werden können.

Es werden dann die angeblich nachgeahmten Produkte aufgeführt und beschrieben, wie z.B.


  • Chain Cassette
  • Chain Pouch

Die Rechtsanwälte führen sodann aus, dass es sich bei den Produkten bzw. Taschen um fasst identische Nachahmungen der zuvor aufgeführten Modelle handelt.


Was wird gefordert:


Die Rechtsanwälte fordern im Auftrag Ihrer Mandantin die

  • Unterlassung,
  • Auskunft,
  • Anerkennung der Schadenstragungspflicht,
  • Vernichtung sowie
  • Erstattung der entstandenen Rechtsverfolgungskosten


der Abmahnung liegt eine vorgefertigte Unterlassungserklärung anbei, die neben der reinen Unterlassung auch die Anerkennung der weiteren Ansprüche beinhaltet. Es werden Abmahnkosten nach einem Streitwert in Höhe von 150.000,- €, zzgl Kosten wie Creditreform gefordert. In den meisten Fällen Betragen diese Kosten schon über 3.000,- €.


Hierzu kann ein Schadenersatzanspruch kommen, welcher nach erfolgter Auskunft von der Gegenseite konkret berechnet werden kann.


Unterlassungserklärung unterschreiben und zahlen?

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte nicht unterschrieben. Sie enthält gegebenenfalls zu weit gefasste Ansprüche. Es sollte im Regelfall eine auf den Einzelfall abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden.


Auch die Zahlungsansprüche sind auf Berechtigung und Höhe zu prüfen. Zumal noch die Forderung nach Lizenzschaden im ersten Schreiben nicht beziffert ist.


Wir beraten bundesweit!

Melden Sie sich gerne bei uns für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch, Wir beraten in unserer Kanzlei schon seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Gerne helfen Sie erreichen uns unter:


  • Tel. 040 53308720
  • E-Mail: info@haemmering-legal.de
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