Abmahnung der Kanzlei Diesel Schmitt Ammer für Trendmaxx GmbH

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Wer mahnt ab?

Die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer mahnt im Namen der Firma Trendmaxx GmbH angebliche Wettbewerbsverstöße ab. Betroffen von der Abmahnung ist der Betreiber eines Online-

Shops für Zweiräder.

Bei der Firma Trendmaxx GmbH soll es sich um eine Firma handeln, die seit mehr als 20 Jahren im Fernabsatzhandel Motorroller, Zweiräder, Dreiräder sowie Fahrradzubehör vertreibt. Die Firma Trendmaxx GmbH vertreibt ihre Produkte nicht nur an Endverbraucher direkt, sondern beliefert auch andere Händler.


Was mahnt die Firma Trendmaxx GmbH ab?

Mit der Abmahnung wird gerügt, dass ein Fahrrad angeboten wurde, welches nicht über eine korrekte Beleuchtung vefüge. Das streitgegenständliche Fahrrad verfüge über eine Beleuchtung ohne amtliche Bauartgenehmigung im Sinne des § 22a Abs. 1 Nr. 18 StVZO. Nach § 3a UWG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 18 StVZO handle der abgemahnte Onlinehändler daher wettbewerbswidrig. 

Hieraus sollen der Trendmaxx GmbH Unterlassungs- sowie Kostenerstattungsansprüche erwachsen. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sieht eine Vertragsstrafenregelung für zukünftige Verstöße vor. In der Abmahnung wird ein Gegenstandswert in Höhe von 60.000,00 Euro festgesetzt. 


Wie sollte auf die Abmahnung reagiert werden?

Nach Erhalt einer Abmahnung sollte diese von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. Keinesfalls sollte einer der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell und ungeprüft unterzeichnet werden. In vielen Fällen bietet sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass die abmahnende Kanzlei etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich einklagen kann. Dies kann nämlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein.

Wie kann die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte helfen?

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten seit über 10 Jahren erfolgreich Onlinehändler, die wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erhalten. Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Zu dem gewerblichen Rechtsschutz zählt auch das Wettbewerbsrecht.

Wir bieten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung an. Die außergerichtliche Vertretung gegen Abmahnungen übernehmen wir zu fairen Festpreisen. Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns unter 022180067680 telefonisch kontaktieren.

Foto(s): Obladen Gaessler Rechtsanwälte

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