Abmahnung der Kanzlei Michel Hobrecker für Olaf Lissek (LissVersand) wegen Wettbewerbsrecht

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Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hobrecker vor. Abgemahnt wird im Auftrag von Olaf Lissek, Inhaber von LissVersand.

Betroffen sind Internethändler, die Armbänder mit der Bezeichnung „Power" oder „Balance" bewerben. Hierin sieht der Abmahnende einen Wettbewerbsverstoß, da Verbraucher in die Irre geführt werden könnten. Mit dieser Bezeichnung sollen den Armbändern angebliche Heilwirkungen, die nicht belegt sind, zugeschrieben werden.

Relativ bekannt geworden sind in der Vergangenheit Abmahnungen, in denen die konkrete Bewerbung von „Power Balance"-Armbändern gerügt wurde. Dort handelte es sich aber zumeist um Werbeaussagen wie „energetisierend" oder „Bring den Energiehaushalt in Balance". Hier war eine Irreführung in der Tat nachvollziehbar. So sahen dies auch die Gerichte.

Hier liegt der Fall jedoch anders: Es stellt sich die Frage, ob die bloße Bezeichnung eines Armbandes mit „Power" oder „Balance" den Eindruck entstehen lässt, dass die Armbänder auch nur irgendeine Wirkung hätten. Wenn man dies annimmt, dürfte z. B. wohl auch kaum das „Balance Board" für die Nintendo Wii so bezeichnet werden. Letztlich hängt jedoch vieles vom Einzelfall ab - pauschale Lösungen gibt es wohl kaum. Daher sollte man sich nach Erhalt der Abmahnung stets von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Keinesfalls sollte man eine Unterlassungserklärung vorschnell und ungeprüft unterzeichnen.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten Internethändler aus ganz Deutschland. Sie können uns für eine telefonische Ersteinschätzung unter 0221-78952980 erreichen. Anwaltsgebühren entstehen dabei keine.

Wir übernehmen die Verteidigung gegen Abmahnungen zu fairen Festpreisen, die wir bereits vor einer Mandatierung mitteilen - Kostentransparenz ist uns nämlich wichtig.

Artikel erstellt am: 5.11.2013


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