Abmahnung eBook: "Deutschland schafft sich ab", Thilo Sarrazin, durch Waldorf Frommer / Random House

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Die Verlagsgruppe Random House GmbH lässt die einschlägig bekannte Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München Abmahnungen wegen der öffentlichen Zugänglichmachung des Buches "Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen" von Thilo Sarrazin versenden. Abgemahnt wird die öffentliche Zugänglichmachung der eBook-Version des Buches von Sarrazin. Dieses wird von der Verlagsgruppe Random House GmbH im PDF-Format für 18,99 € vertrieben und ist damit 4 € günstiger als das gebundene Buch im Handel.

Forderungen:

Der Adressat der Abmahnung habe die eBook-Version von "Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen" durch Einstellen in Filesharing-Tauschbörsen im Internet öffentlich zugänglich gemacht und so den Rechteinhabern von Verlangsgruppe Random House GmbH geschadet. Wegen dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung lässt die Verlagsgruppe Random House die Anwälte Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern.

Hinsichtlich des Schadensersatzanspruches bieten Waldorf Frommer jedoch an, bei Zahlung einer Pauschale von 806 € die tatsächlichen Ansprüche, die angeblich wesentlich höher seien, nicht weiter zu verfolgen. Die geforderte Pauschale für die öffentliche Zugänglichmachung von "Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen", so Waldorf Frommer, setze sich aus 506,- € Rechtsanwaltskosten und 300,- € Schadenersatz zusammen. Die Anwaltskosten ergäben sich aus einer 1,0 Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von 10.000,- €. Wie Waldorf Frommer bzw. Verlagsgruppe Random House GmbH auf die Summe von € 300,- Schadenersatz gekommen ist, wird leider nicht erläutert.

eBook ist nicht gleich Musik, ist nicht gleich Film

Erstaunlich an der Abmahnung von "Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen" ( Thilo Sarrazin ) ist, dass in keiner Weise auf die Besonderheiten des eBook-Geschäfts eingegangen wird, sondern schlicht die bereits aus tausenden von Abmahnungen bekannten Argumentationen und auch Fundstellen von Gerichtsurteilen zu Schadenersatz- und Streitwerthöhe von Musik- und Film-Abmahnungen verwandt werden. Wir halten die Argumentation, insbesondere in Bezug auf die angeblichen Streitwerte und Schadensersatzansprüche, für nicht ohne weiteres übertragbar. So dürften Zielgruppe und vor allem Zielgruppengröße der eBook-Leser keinesfalls vergleichbar mit der Zielgruppe von aktuellen Top-Hits oder Kinokassen-Schlagern sein. Dies muss sich auch auf mögliche Schadensersatzansprüche und fiktive Lizenzkosten auswirken. Deshalb können wir Ihnen keinesfalls raten, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder die geforderte Pauschale zu zahlen. Die Verlagsgruppe Random House selbst lässt übrigens neben der käuflich zu erwerbenden eBook-Version im PDF-Format auch noch eine 24seitige Leseprobe des Werks von Thilo Sarrazin kostenlos im Internet verteilen.

Erste Hilfe bei Abmahnungen:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
  • Notieren Sie sich, wann und wie die Abmahnung bei Ihnen eingegangen ist und die darin gesetzten Fristen.
  • Überprüfen Sie, wer Sie abmahnt. Im Urheber- und Markenrecht ist nur der Rechteinhaber berechtigt, Abmahnungen auszusprechen bzw. aussprechen zu lassen.
  • Überprüfen Sie den Inhalt der Abmahnung. Was wird Ihnen vorgeworfen? Ist der beschriebene Sachverhalt zutreffend? Wie wurde der Sachverhalt in der Abmahnung rechtlich beurteilt? Was wird von Ihnen verlangt?
  • Holen Sie sich fachkundigen Rat, am besten von einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz oder Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Lassen Sie sich beraten!
Selbst wenn der in der Abmahnung beschriebene Sachverhalt zutrifft, ist es nicht ratsam, die meist schon beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ob die Abmahnung tatsächlich rechtmäßig ist, kann Ihnen am besten ein spezialisierter Anwalt beantworten. Dieser kann Ihnen bei allen weiteren Schritten behilflich sein.

Wir sind für Sie da!

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir die vollständige Abmahnung inkl. alle Anlagen, gerne auch per Fax (040/41167626) oder Email / pdf ( info (at) ipcl-rieck.de ), sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und Ihre vollständigen Kontaktdaten. Gerne informieren wir Sie vorab über die Kosten unserer Dienstleistung für Sie.



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