Abmahnung Gutsch Schlegel i.A.d. Pink Floyd Music Ltd – Veröffentlichung rechtswidriger Tonträger

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Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Hamburger Kanzlei Gutsch Schlegel vor. Die Abmahnung wurde im Auftrag der Pink Floyd Music Ltd. ausgesprochen.


Was ist Inhalt der Abmahnung?

In der Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass es sich bei der Mandantin der Kanzlei um eine gemeinsame Auswertungsgesellschaft der Künstler der Musikgruppe Pink Floyd handelt.


Weiter heißt es, dass Pink Floyd Music Ltd. die Rechte zur Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung an allen Darbietungen der Musikgruppe Pink Floyd bis 1986 haben. Anschließend nehmen die Rechtsanwälte Bezug auf eine eBay Auktion in welcher ein Tonträger der Musikgruppe Pink Floyd zum Verkauf angeboten wurde. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Verkaufsangebot auf der Internetauktionsplattform eBay.


In diesem Zusammenhang wird ausgeführt, dass dieser Tonträger in der angebotenen Form niemals rechtmäßig veröffentlicht und insbesondere nicht von der Mandantschaft der Kanzlei oder einen Lizenznehmer hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sein soll. Dieses angebliche unerlaubte anbieten der Tonträger stelle eine Verletzung des Verbreitungsrechts im Sinne der §§ 77,79, 17 UrhG dar. Daher wird der Adressat der Abmahnung in Anspruch genommen.


Was wird in der Abmahnung gefordert?

Aufgrund der angeblichen Rechtsverletzung habe die Mandantschaft der Kanzlei gegen den Adressaten der Abmahnung

  • Unterlassung-,
  • Vernichtungs-,
  • Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche.


Zunächst wird die Unterlassung gefordert. Der Adressat der Abmahnung soll hierzu eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ein Entwurf einer entsprechenden Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung anbei. Zusätzlich wird die Vernichtung der Tonträger gefordert.


Nimm diesen Ansprüchen werden auch Zahlungsansprüche geltend gemacht. Zunächst wird ein Schadenersatz nach Lizenzanalogie berechnet. Dieser wird mit 200 € beziffert. Weiterhin wird Aufwendungsersatz gefordert. Durch die Beauftragung der Rechtsanwälte soll ein entsprechender Aufwendungsersatzanspruch entstanden sein. Dieser berechnet sich im vorliegenden Schreiben nach einem Streitwert in Höhe von 10.200 €. Danach ergeben sich Abmahnkosten in Höhe von 885,80 €. Insgesamt werden von dem Adressaten somit 1085,80 € gefordert.


Wie reagiere ich richtig auf die Abmahnung?

Zunächst einmal klarzustellen, dass die Abmahnung ernst zu nehmen ist. Die Fristen sollten eingehalten werden. Dennoch sollte auf die Abmahnung nicht ohne entsprechend fachliche Hilfe regiert werden. Gerade aufgrund des Formulierungsvorschlag für die Unterlassungserklärung unterzeichnen viele vorschnell die Unterlassungserklärung. Es ist jedoch zu prüfen ob gegebenenfalls nicht eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Auch bezüglich der Schadensersatzforderungen muss geprüft werden ob diese dem Grunde und der Höhe nach zu bestehen.


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