Abmahnung – Handy Deutschland GmbH – wegen Wettbewerbsverstoß

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Update 02/2024

Und wieder einmal liegt uns eine Abmahnung der Handy Deutschland GmbH zur Überprüfung vor. Wiederum wird dem Ebay Verkäufer vorgeworfen ein iPhone als neu angeboten zu haben,  obwohl es sich um ein bereits aktivierte Handy handelt und die Herstellergarantie nicht mehr besteht. Zentrale Frage ist wann man ein Handy als "neu sonstige" bezeichnen darf. 

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Kostenerstattung nach einem Streitwert von 15.000 €

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Erneut liegt uns eine Abmahnung (datiert auf den 30.09.2022) der Handy Deutschland GmbH zur Überprüfung vor. Nach eigenen Angaben verkauft die Handy Deutschland GmbH seit 2010 über Ebay im erheblichen Umfang und ständig Mobiltelefone.  

Die Handy Deutschland mahnt regelmäßig Wettbewerber ab. Vertreten wird Sie durch die Rechtsanwälte Scholz aus Hannover.

In dem aktuellen Fall wird dem Wettbewerber vorgeworfen, dass er ein iPhone als neu zum Verkauf bei Ebay angeboten hat, obwohl es sich um ein bereits aktivierte Handy handelt und die Herstellergarantie nicht mehr besteht.

Dies soll eine Irreführung und einen Wettbewerbsverstoß darstellen. In der Abmahnung wird  auf Gerichtsentscheidungen verwiesen, die die Rechtslage ebenso bewerten.

Gefordert wird in der Abmahnung der Rechtsanwälte Scholz die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.134,55 €. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Diesseits bestehen durchaus Bedenken was die Rechtmäßigkeit solcher Abmahnungen anbelangt.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der Handy Deutschland GmbH

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung unterzeichnen oder Zahlungen vornehmen
  • Einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen

Gerne stehe wir mit Rat und tat zur Seite. Wir helfen Opfern von Abmahnungen schon seit über 15 Jahren. Wir kennen den Abmahner bereits aus anderen Verfahren. Senden Sie uns gerne die Abmahnung per Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421- 56638780


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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