ABMAHNUNG: Hermès International S.C.A. & Hermès Sellier SAS. / Grünecker RAe - „KELLY Bag“ 3D Marke

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Die Hermès International S.C.A. und die Hermès Sellier S.A.S. mahnen vertreten durch die Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB ab.

Hintergrund der Abmahnung:

Hermès ist ein bekannter Modekonzern für luxuriöse Modeartikel und Accessoires. Hermès International hat dabei Rechte an der geschützten dreidimensionalen (3D) Marke „Kelly Bag“ (Markenregistrierung Nr. 30057468).

Ein Online-Verkäufer wurde abgemahnt, weil er Zubehör für Elektroartikel auf der Plattform „Etsy“ verkauft hat. Die Artikel sollen nach Ansicht der Abmahner dem Kelly Bag hochgradig ähnlich sein. Diese Ähnlichkeit wird damit begründet, dass die Produkte nach Ansicht der Abmahner „charakteristische und herkunftshinweisende Gestaltungselemente“ des Kelly Bags aufweisen würde. Ähnliche charakteristische Merkmale seien den Grünecker Patent- und Rechtsanwälten zufolge die Gestaltung einer Lasche, eines Taschengürtels, eines Griffs sowie die trapezförmige Kontur des Körpers.

Der Kelly Bag habe nach Ansicht der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte eine „gesteigerte, originäre Kennzeichnungskraft“, weswegen eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestehe. Der Abgemahnte nutze daher die „Wertschätzung und die Unterscheidungskraft der Marke“ der Hermès International S.C.A. und Hermès Sellier S.A.S in unlauterer Weise aus und beeinträchtige diese. Die Beeinträchtigung der Marke wird damit begründet, dass die Artikel des Abgemahnten „minderwertige Qualität gegenüber den hochwertigen Luxusprodukten“ der Hermès International S.C.A. und der Hermès Sellier S.A.S. haben.

Die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB machen daher im Auftrag der Hermès International S.C.A. und der Hermès Sellier S.A.S. folgende Ansprüche geltend:

  • Anspruch auf Unterlassung
  • Auskunfts- und Vorlageanspruch bezüglich der Verkaufstätigkeit
  • Vernichtungsanspruch bezüglich noch vorhandener Kopfhörerhüllen
  • Schadensersatzanspruch (noch keine konkrete Summe genannt)
  • Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten und Testkaufkosten i. H. v. insgesamt 5.958,94 €, berechnet nach einem Streitwert von 500.000,00 € !!

Der Abmahnung ist eine vorgefertigte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.

Haben Sie auch eine Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB im Auftrag der Hermès International S.C.A. und der Hermès Sellier S.A.S. erhalten?

Dann ist es wichtig, nicht überstürzt, sondern überlegt zu reagieren. Insbesondere bei einem so hohen Streitwert von 500.000,00 € sollten Sie nicht tatenlos bleiben. Bereits ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren wird Kosten im 5-stelligen Bereich mit sich bringen. Daher ist die anwaltliche Beratung dringend ratsam. Achten Sie zunächst darauf:

  • Keine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben
  • Keine Zahlung zu tätigen
  • Keine Auskunft zu erteilen
  • Keinen anderweitigen persönlichen Kontakt zu den Abmahnenden aufzunehmen
  • Sondern umgehend einen Fachanwalt für eine einzelfallbezogene Beratung zu kontaktieren

Unsere Rechts- und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht stehen Ihnen jederzeit für eine Beratung zum Thema Abmahnungen zur Seite!

Wir beraten mit unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg seit Jahren eine Vielzahl von Mandanten zu vergleichbaren Fällen. Wir können Ihnen bundesweit, kurzfristig und kostentransparent mögliche Optionen vorschlagen. Melden Sie sich gerne bei uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch!


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