Rechnung nach Anruf von ceotecc (Inh. Alexander Peters) bekommen? – Vermeintlicher Vertragsschluss / Abo-Falle

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Das Unternehmen ceotecc ruft andere, zumeist kleine Unternehmen an und bietet Werbe- bzw. Marketingmaßnahmen an. Kurze Zeit nach dem Telefonat bekommen die Angerufenen dann von ceotecc eine Rechnung im mittleren 4-stelligen Bereich zugeschickt. Was steckt hinter ceotecc und den Anrufen und muss man den geforderten Betrag wirklich zahlen?

Über ceotecc und den Inhaber Alexander Peters

Der Inhaber des Unternehmens ist Herr Alexander Peters. Als Firmensitz ist auf der Homepage von ceotecc Hagen angegeben. Laut einer uns vorliegenden Rechnung ist der Sitz jedoch in Garrel und nur die Postanschrift in Hagen. Aus der Vergangenheit sind uns weitere Unternehmen bekannt, deren Inhaber oder Vertreter Alexander Peters ist bzw. war, wie z.B.

  • SEO Medien GmbH
  • deal UP
  • Peters Online Verlag

Zum Teil finden sich dieselben Adressen auf den Websites der Unternehmen wieder. Auch die angebotenen Leistungen sowie die Vorgehensweise mit den Anrufen ähneln sich bei den Unternehmen. Die Unternehmen können nach außen hin, sowohl was den Internetauftritt als auch das Telefonat anbetrifft, seriös und professionell erscheinen.

Über den angeblichen Vertrag mit ceotecc

Angeboten werden vor allem Marketing-Maßnahmen, z.B. in Bezug auf den Online-Auftritt. Das Telefonat begründet nach Ansicht von ceotecc dabei einen Vertragsschluss. Um den angeblichen Vertragsschluss im Nachhinein belegen zu können erfolgen Mitschnitte der Gespräche.

Nach dem Telefonat mit ceotecc folgt eine Rechnung. In einem hier vorliegenden Fall über 3570,00 € für einen „Vertrag“, dessen Gegenstand ein „Firmen-Werbe-Eintrag“ sei. Als Vertragslaufzeit wurden 36 Monate angegeben. Die Rechnung enthält dabei verschieden Positionen wie:

  • „Telefonische Annahme zur konzeptionellen Gestaltung“ für 539,40 €
  • „Nachbearbeitung / Definierung Ihrer Wünsche und Ziele“ für 1618,20 €

Als Gesamtbetrag ergibt sich aus den Positionen ein Betrag In Höhe von 5694,00 €. Daneben werden angebliche Rabatte verrechnet über insgesamt 2694,00 €, sodass inklusive Steuern „nur“ ein Preis von 3570,00 € gezahlt werden muss. Zudem wird ein weiterer Rabatt von 5% bei einer Zahlung innerhalb von 5 Tagen geboten.

Unsere Ansicht hierzu

ceotecc will Seriosität vermitteln. Vermeintliche Rabatte oder Exklusivdeals sollen als lukrative Angebote erscheinen. Tatsächlich handelt es sich um eine Variante der sogenannten Abo-Fallen. Deren Ziel es ist, Unwissende zur Zahlung vermeintlicher Vertragsentgelte zu bewegen.

Wenn Sie eine Rechnung von ceotecc oder einem anderen Unternehmen von Alexander Klein bekommen haben, sollten Sie diese dennoch ernst nehmen. Wenn Sie keine Reaktion zeigen, kann es sein, dass die gegnerische Seite möglicherweise weitere rechtliche Maßnahmen ergreifen, um Ihre Zahlungsforderung durchzusetzen.

In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, den angeblichen Vertrag aufzuheben. Wie im Einzelfall am besten gegen den angeblichen Vertragsschluss vorgegangen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In jedem Fall ist es ratsam, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Ein Anwalt kann für Sie im Detail überprüfen, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Zudem kann ein Anwalt prüfen, welche Optionen es gibt, den Vertrag zu beenden oder rückgängig zu machen, sowie die entsprechenden rechtlichen Schritte dafür einleiten.

Melden Sie sich gerne für ein kostenloses, unverbindliches Gespräch bei uns!

Als Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie Urheber- und Medienrecht berate ich seit Jahren bundesweit in einer Vielzahl von Abmahnfällen. Sie können mich gerne unverbindlich für ein kostenlos Erstgespräch kontaktieren unter:

  • Tel.  030 2064-9405
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  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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