Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Zitrone auf einer Lebensmittelverpackung- ich berate auch Sie.

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Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal ( siehe Vorsicht: Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb beim Angebot von Lebensmitteln )eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen der unzulässigen Kennzeichnung einer Lebensmittelverpackung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin existiert seit 1975. Er hat eine Vielzahl von Verfahren vor dem Bundesgerichtshof geführt und ist in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen. Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. darf somit abmahnen.

Aus meiner Beratungspraxis ist mir der Verband Sozialer Wettbewerb in letzter Zeit unter anderem wegen der Abmahnung der fehlerhaften Bewerbung oder Kennzeichnung von Lebensmitteln bekannt. Dazu gehören auch Getränke und Spirituosen. Der Klassiker bei einer Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb ist z.B. die Bewerbung von Lebensmitteln mit „bekömmlich“, „magenschonend“, „wohltuend“, „zuckerfrei“, „stress“ oder Ähnlichem. Der Verband Sozialer Wettbewerb kümmert sich auch um fehlende oder fehlerhafte Grundpreise oder um Fehler beim Angebot von Bio-Lebensmitteln.

In der aktuellen Abmahnung geht es darum, dass auf dem Lebensmittel ein Obst, konkret eine Zitrone abgebildet war. Das Lebensmittel selbst enthielt jedoch keine Zitrone oder Teile von Zitronen. Dies kann irreführend sein.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.

Meine Einschätzung: 

Bei einer Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb ist immer Vorsicht geboten. Die Abmahnkosten sind mit 238,00 Euro relativ gering. Viele Abgemahnte machen den Fehler, nur auf die Abmahnkosten zu schauen.

Sehr viel weitergehend ist jedoch die geforderte Unterlassungserklärung, die immer für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafenregelung zugunsten des Verbandes Sozialer Wettbewerb enthält. Eine Unterlassungserklärung ist sehr lange wirksam. Zudem ist die Unterlassungserklärung häufig sehr viel weitergehender, als es auf dem ersten Blick den Anschein hat: Abgemahnt wird in der Regel ein ganz konkretes Angebot oder ein ganz konkretes Produkt. Die Unterlassungserklärung gilt jedoch, wie auch im vorliegenden Fall, grundsätzlich. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Verband zukünftig, wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, eine Vertragsstrafe geltend macht, wenn auf einem ganz anderen Produkt etwas auf dem Produkt-Etikett gezeigt wird, was gar nicht in dem Lebensmittel ist.

Ich rate daher bei einer Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb zu großer Vorsicht und empfehle eine Beratung.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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