Abmahnung Waldorf Frommer für € 815 wegen „Sieben verdammt lange Tage“ (Film) - Kostenlose Erstberatung bundesweit

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„Was tun bei einer Waldorf Frommer-Abmahnung wegen des Films ‚Sieben verdammt lange Tage‘ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH?“, fragen sich Betroffene regelmäßig. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. rät, zunächst Ruhe zu bewahren und die Abmahnung anwaltlich prüfen zu lassen. Denn: In vielen Fällen sind die Forderungen nicht rechtens, da der Abgemahnte für das angebliche Anbieten des Films „Sieben verdammt lange Tage“ überhaupt nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Was ist eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Sieben verdammt lange Tage“?

Angeblich, und hiervon kann man ausgehen, hat jemand diesen Film über den Internetanschluss des Abgemahnten illegal im Internet angeboten. Das kann durch Nutzung einer Tauschbörsensoftware geschehen sein oder beim Anschauen des Films über das Portal „Popcorn Time“, nicht jedoch durch versehentliches Anklicken oder Daraufklicken, wie oft vermutet wird.

Mit der Abmahnung macht die Kanzlei Waldorf Frommer das Angebot, die Angelegenheit außergerichtlich zu beenden. Wegen der Verletzung der Urheberrechte werden € 815,00 Anwaltskosten und Schadenersatz sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

Dieses Angebot sollte man keinesfalls ungeprüft annehmen. In einer Vielzahl der bislang bearbeiteten tausenden Fälle der Anwaltskanzlei Hechler gegen Waldorf Frommer geben die Betroffenen weder eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ab, noch wird etwas an die Gegenseite bezahlt.

Was ist die beste Vorgehensweise?

Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob Sie insbesondere die Unterlassungserklärung verweigern dürfen. Auch eine modifizierte Unterlassungserklärung gilt lebenslang und löst Vertragsstrafen von über € 5.000,00 aus, sollte es nochmals zu einem Verstoß kommen.

Meiden Sie Foren im Internet. Dort wird, wie leider von vielen Anwälten auch, sofort und ohne Betrachtung des Einzelfalls zu einer modifizierten Unterlassungserklärung geraten.

Es ist einleuchtend, dass das Bestreiten der Verantwortlichkeit des Abgemahnten keinen Sinn mehr macht, wenn man den zentralen Anspruch der Abmahnung, nämlich den Unterlassungsanspruch durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vollständig erfüllt.

Wann haftet der Anschlussinhaber gar nicht?

Eine Haftung entfällt, wenn der Anschlussinhaber nicht der Täter war und er nichts dafür kann, dass jemand anders den Film „Sieben verdammt lange Tage“ über seinen Anschluss illegal angeboten hat.

In Fällen, in denen es weitere Nutzungsberechtigte im Haushalt gibt (die nicht gemeldet sein müssen), kann die Tätervermutung bereits durch die Mitnutzungsmöglichkeit entfallen. Im Falle von volljährigen Familienmitgliedern im Haushalt haftet der unschuldige Anschlussinhaber bei einem Erstverstoß in solchen Fällen überhaupt nicht.

Auch bei minderjährigen Kindern, Gästen, Mietern und anderen Mitnutzern kann die Haftung des Anschlussinhabers unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. 

Die richtige Vorgehensweise

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die optimale Vorgehensweise für Sie ist. Die genaue Prüfung des Einzelfalls unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von vielen Kanzleien auf diesem Gebiet.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-waldorf-frommer-jersey-boys-film-was-tun-keine-ungeprueft-bezahlen_068679.html


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