Abmahnung Waldorf Frommer - „Jersey Boys“ (Film) - Was tun? Keine € 815 ungeprüft bezahlen!

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Nun ist auch der Film „Jersey Boys“ Gegenstand von Waldorf Frommer-Abmahnungen. Den Empfängern der Abmahnungen wird vorgeworfen, den Film über den Internetanschluss weltweit allen Nutzern der Internet-Tauschbörse BitTorrent zum Download angeboten zu haben. Der angebliche Verstoß kann auch durch Ansehen des Films „Jersey Boys“ über „Popcorn Time“ geschehen sein.

Was tun bei einer Waldorf Frommer Abmahnung?

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt von dem Empfänger des Abmahnschreibens im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus werden die Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz in Höhe von € 815,00 gefordert.

Bewahren Sie zunächst Ruhe, unterzeichnen Sie niemals vorschnell die beigefügte oder eine modifizierte Unterlassungserklärung und bezahlen Sie nichts.

Hören Sie nicht auf Foren, sondern lassen Sie unbedingt anwaltlich prüfen, ob Sie als Anschlussinhaber überhaupt als Täter oder Störer haften, wie in der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Jersey Boys“ behauptet wird. Sofern der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, haftet er überhaupt nicht. Dieser Fall kann dann eintreten, wenn der Internetanschluss gleichzeitig oder ausschließlich von weiteren Personen genutzt werden kann (Ehepartner, Mitbewohner einer WG, volljährige Familienmitglieder, Kinder u. a.).

Modifizierte Unterlassungserklärung bezüglich „Jersey Boys“ abgeben?

Nur dann, wenn Sie müssen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung macht die Sache nämlich nicht besser oder beendet sie gar. Sie verpflichtet den Abgemahnten lebenslang, bei einem Verstoß gegen diesen Vertrag (= Unterlassungserklärung) eine angemessene Vertragsstrafe, die meist bei € 5.000,00 liegt, zu bezahlen. Diese Forderungen kann eine Familie schnell finanziell ruinieren. Daher sollten Sie höchste Vorsicht walten lassen, wenn Ihnen ein Anwalt sofort zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung rät.

Die richtige Vorgehensweise

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die optimale Vorgehensweise für Sie ist. Die genaue Prüfung des Einzelfalls unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von vielen Kanzleien auf diesem Gebiet.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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