Abmahnungen Daniel Sebastian, Sasse & Partner, Waldorf Frommer, Schulenberg & Schenk, C-Law, Nimrod, Fareds u.a.

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Das Thema Filesharing ist mittlerweile in aller Munde. Man könnte meinen, dass aufgrund der zahlreichen aufklärenden Artikel in den Medien weniger Abmahnungen ausgesprochen werden. Die Realität spricht jedoch eine andere Sprache.

Nach wie vor versenden Anwaltskanzleien für ihre Auftraggeber ungebremst Abmahnungen. Z. B. haben diese Kanzleien Abmahnungen verschickt:

  • Sasse & Partner Rechtsanwälte, u.a. im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH, der WVG Medien GmbH und der Splendid Film GmbH,
  • Waldorf Frommer Rechtsanwälte, u.a. im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, der Majestic Filmverleih GmbH, der Sony Music Entertainment Germany GmbH und der Warner Bros. Entertainment GmbH,
  • Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, u.a. im Auftrag der Fraserside Holdings Limited, der Beate Uhse Licensing B.V. und der KSM GmbH,  
  • C-Law GbR Rechtsanwälte, u.a. im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH und der Wolfgang Embacher Filmproduktion,
  • Nimrod Rechtsanwälte, u.a. im Auftrag der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH,
  • Schutt, Waetke Rechtsanwälte, u.a. im Auftrag der Tobis Film GmbH & Co.KG,
  • Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, u.a. im Auftrag der Track by Track Records UG und der Two Guns Distribution LLC.,
  • Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Adminstration GmbH.

Der Abgemahnte wird von den Anwälten in der Regel aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Geldzahlung, bestehend aus Schadensersatz und Aufwendungsersatz, zu leisten. In einigen Fällen werden auch Vergleichsvorschläge gemacht.

Nach einer solchen Aufforderung ist es das Beste, ruhig zu bleiben und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Es ist davon abzuraten, einfach ungeprüft unter dem Eindruck der Abmahnung den Forderungen vorschnell nachzukommen.

Es sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden, der sich mit Abmahnungen auskennt und Ihnen mit seiner Erfahrung unterstützend zur Seite steht. Dieser kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie entwerfen, die genau auf Ihren Einzelfall angepasst und nicht zu weit formuliert ist. Dies ist häufig das Problem an vorgefertigten Unterlassungserklärungen, wie sie beispielsweise kostenlos im Internet zu finden sind. In der Regel sind diese von juristischen Laien erstellt und können nicht absehbare Risiken bergen.

Einem fachkundigen Rechtsanwalt ist es häufig auch noch möglich, eine Reduzierung der in den meisten Fällen zu hoch angesetzten Geldbeträge zu erreichen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung bundesweit und sogar am Wochenende zur Seite. 

Ihr

Rechtsanwalt Lars Hämmerling


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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