Abwicklung eines Verkehrsunfalls

  • 1 Minuten Lesezeit

Geschädigte eines Verkehrsunfalls sollten keinesfalls den Schaden durch die Versicherung des Unfallverursachers regulieren lassen. Diese verfolgt dabei lediglich eigene Interessen und möchte Kosten sparen. Sie ist nicht den Interessen des Geschädigten verpflichtet. Wesentlich besser ist, wenn sich der Geschädigte anwaltlicher Hilfe bedient. Dies rät auch die renommierte Zeitschrift „Finanztest“ von Stiftung Warentest. Die Versicherung des Unfallverursachers hat ein Eigeninteresse daran, den Geschädigten über seine Rechte im Unklaren zu lassen. Dies gilt beispielsweise für den Ersatz des Minderwertes, der am Fahrzeug durch den Unfall entstanden ist oder auch die Kostenübernahme für einen Mietwagen.

Auch von einer Unfallregulierung durch Werkstätten ist abzuraten, da diese gleichfalls in erster Linie eigene Interessen verfolgen.

Das OLG Frankfurt vertritt die Auffassung, dass es als fahrlässig anzusehen ist, einen Verkehrsunfall ohne anwaltliche Hilfe abzuwickeln. (Az. 22 U 171/13).

Sofern der Unfall selbstverschuldet gewesen ist, hat jeder Geschädigte den Anspruch sich auf Kosten des Unfallverursachers einen Anwalt zu nehmen. Auf die Schadenshöhe kommt es insoweit nicht an.

Sollte die Frage des Verschuldens nicht eindeutig zu beantworten sein, muss beachtet werden, dass der Schaden gegebenenfalls nach dem Grad des Verschuldens nach Haftungsquoten verteilt wird. Um insoweit Risiken auszuschließen oder zu minimieren ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ratsam, die diese Fallkonstellationen umfasst.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wirtschaftsjurist (Uni. BT) Carsten Zinner

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten