Achtung: Zugewinnausgleich

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Bei Beratungen zu den rechtlichen Folgen einer Trennung von Eheleuten, wird meist das Thema Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie angesprochen. Bei einer längeren Ehe ist es oft so, dass zusammen ein Haus oder eine Eigentumswohnung angeschafft wird. Das Eigentum wird dann je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Dies bedeutet, dass beide Ehegatten zu je ½ Miteigentümer sind.

Wenn sie sich dann trennen, besteht oft der Wunsch oder die Vorstellung, dass ein Ehegatte vom anderen dessen Miteigentumsanteil übernimmt. Übernehmen bedeutet in diesem Fall „abkaufen“. Der Wert des Miteigentumsanteils, der dann übernommen wird, beträgt die Hälfte des Wertes der Immobilie abzüglich die Hälfte eines eventuell noch offenen Darlehens. Der übernehmende Ehegatte muss nämlich auch den Hälfteanteil des Darlehens mit übernehmen. Hierzu sind vorher Gespräche mit der Bank erforderlich, ob diese zustimmt.

Viele übernehmungswillige Ehegatten wollen dann dem anderen Ehegatten einfach den Betrag auszahlen, der wie oben beschrieben, ausgerechnet wurde, also Hälfteanteil minus Wert Hälfteanteil Darlehen. Dabei wird aber oft übersehen, dass sowohl der übernehmende Ehegatte als auch der andere Ehegatte einen Zugewinnausgleichsanspruch haben können.

Zugewinn und Übernahme Miteigentumsanteil sind völlig verschiedene Dinge. Zugewinn ist ein familienrechtlicher Anspruch. Die Auseinandersetzung der Immobilie ist etwas, was wie ein Verkauf am freien Markt betrachtet und bewertet werden muss.

Wenn nun der übernehmende Ehegatte gegen den anderen einen Zugewinnausgleichsanspruch hat, dann sollte dieser unbedingt mit dem Abfindungsbetrag für den zu übernehmenden Miteigentumsanteil verrechnet werden. Sonst besteht die Gefahr, dass der übergebende Ehegatte das erhaltene Geld ausgibt und dann zum Zeitpunkt der Scheidung kein Anspruch mehr auf Zugewinnausgleich mehr besteht, obwohl dieser bestanden hätte. Dies kann einen erheblichen Verlust bedeutet.

Lassen Sie sich deshalb vor der Auseinandersetzung einer gemeinsamen Immobilie beraten. Möglicherweise zahlen Sie viel weniger, als Sie denken. Gerne berät Sie hier Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.


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