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Änderungen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen

  • 1 Minuten Lesezeit
Gabriele Weintz anwalt.de-Redaktion

[image]Seit dem 11.06.2010 ist das Gesetz zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts in Kraft. Dieses Gesetz gilt für alle Fernabsatzverträge. Die wichtigste formale Änderung ist, dass die neue Widerrufsbelehrung keine Verordnung mehr ist, sondern jetzt Gesetzesrang hat und folglich von den Gerichten nicht mehr für unwirksam erklärt werden kann.

Inhaltlich werden durch die neue Musterwiderrufsbelehrung Online-Shops und eBay gleichgestellt. Bei eBay galt nach der alten Rechtslage eine Widerrufsfrist von einem Monat, da für die 14-Tagesfrist eine Belehrung vor Vetragsschluss und in Textform notwendig war. Dies war für eBay jedoch nicht möglich. Nach dem neuen Gesetz gilt nun für beide eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, wenn unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform über das Widerrufsrecht informiert wird. Es bleibt allerdings bei der Widerrufsfrist von einem Monat, wenn eine solche Belehrung nicht spätestens am Tag nach dem Vertragsschluss erfolgt.

Grundsätzlich sollte jeder Internethändler seine Widerrufsbelehrung für Verträge ab dem 11.06.2010 anpassen, um Abmahnungen wegen der Verwendung der alten Belehrung zu umgehen.

(WEI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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