Ärger trotz Widerruf bei Strom von ExtraEnergie und Co.

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Es häufen sich die Fälle, in denen die Discounter auf dem Strommarkt Verbraucher aus unterschiedlichen nicht nachvollziehbaren Gründen im Stromvertrag halten. Ein sehr häufiger Grund ist ein angeblich nicht rechtzeitiger Widerruf des Stromvertrages.

Zum Widerrufsrecht beim Strom kristallisiert sich eine herrschende Meinung:

Beim Stromvertrag haben Sie ein Widerrufsrecht!

Der Bundesgerichtshof hatte unter dem Aktenzeichen VIII ZR 149/08 dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Gefragt wurde, ob in Stromverträgen ein Widerrufsrecht entsprechend der europäischen Richtlinie besteht oder ob dies entsprechend 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht der Fall ist, da Strom eine Ware sei, die zur Rücksendung nicht geeignet sei. Das Verfahren lief gegen die Stadtwerke Aachen. Diese erkannte den Anspruch an, sodass die Frage nicht durch den EuGH beantwortet wurde und auch durch den BGH nicht entschieden wurde.

Die Schlichtungsstelle Energie hat in ihrer Schlichtungsempfehlung vom 20.07.2012 dargelegt, dass nach ihrer Auffassung bei Stromverträgen ein Widerrufsrecht besteht. In der Empfehlung legt die Schlichtungsstelle dar, dass weder der BGH noch der EuGH vorgehabt hätten, das Widerrufsrecht zu verneinen. Es ergäbe sich aus der Auslegung der Richtlinie und des BGB, dass ein Widerrufsrecht bestehen muss.

Das Widerrufsrecht läuft erst mit Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung und dem Erhalt der Ware. Dies bedeutet für Sie, dass Sie stets vor Erhalt der Stromlieferung noch widerrufen können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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