Allgemeinanwalt versus Fachanwalt

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Was ist der Unterschied zwischen einem sogenannten Allgemeinanwalt und einem Fachanwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet? Anders als dies etwa bei Ärzten der Fall ist, bedeutet die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung für einen Rechtsanwalt nicht, dass dieser nicht in der Lage wäre, die allgemein üblichen Rechtsgebiete zu bearbeiten. Aufgrund der Ausbildung zum Volljuristen verfügt jeder Rechtsanwalt über die grundlegenden Kenntnisse in den gewöhnlichen Rechtsgebieten.

Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung kennzeichnet einen vertieften Ausbildungsstand auf einem bestimmten Rechtsgebiet. Hierfür muss ein Rechtsanwalt in der Regel eine theoretische Ausbildung von 120 Stunden absolvieren. Im Anschluss muss das erlernte Wissen in einer schriftlichen Prüfung im Umfang von 15 Stunden erfolgreich nachgewiesen werden. Im Rahmen eines förmlichen Zulassungsverfahrens bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer müssen sodann praktische Erfahrungen aus den vergangenen drei Jahren vor Antragstellung nachgewiesen werden. Der diesbezügliche Umfang von bearbeiteten Mandaten erstreckt sich meist über eine Anzahl zwischen 100 und 150 selbst bearbeiteten Fällen.

Nach Verleihung eines Fachanwaltstitels ist der Fachanwalt verpflichtet, für jedes Rechtsgebiet jährlich eine Fortbildung von 15 Stunden zu absolvieren. Einem Rechtsanwalt können maximal 3 Fachanwaltstitel verliehen werden.

Somit stellt die Verleihung eines Fachanwaltstitels auf einem bestimmten Rechtsgebiet neben vertieften Kenntnissen auch eine gesicherte Qualität der Rechtsberatung durch einen Fachanwalt dar. Rechtsuchende Mandanten können also bei Beauftragung eines Fachanwaltes auf dem betreffenden Rechtsgebiet sichergehen, dass sie eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung erhalten.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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