Rat vom Fachanwalt: Betriebsbedingte Kündigung - Tipps & Tricks

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Die betriebsbedingte Kündigung stellt einen der wichtigsten Kündigungsgründe und häufigsten Streitpunkte vor Gericht dar, was nicht selten durch einen Vergleich mit einer Abfindungszahlung endet.

Die gesetzlichen Hürden einer betriebsbedingten Kündigung liegen – sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet – sehr hoch. Ein Arbeitgeber, der Arbeitsplätze abbauen will oder muss, hat konkret darzulegen, welche betrieblichen Umstände (z. B. Auftragsmangel, Organisationsänderungen) ihn dazu veranlassen. Sodann muss der Arbeitgeber plausibel erklären, welche Entscheidung er aus diesen Gründen getroffen hat und wie sich diese Entscheidung dauerhaft auf die Arbeitsplätze auswirkt. Vor einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber zunächst alle milderen Mittel ausschöpfen und prüfen, ob Mitarbeiter auch anderweitig eingesetzt werden können. Sind beim Arbeitgeber mehrere Mitarbeiter gleichartig beschäftigt und soll nur einigen davon gekündigt werden, verlangt das Kündigungsschutzgesetz, dass eine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten (Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen) vorzunehmen ist. Diese Sozialkriterien sind gleichrangig, sodass Arbeitgebern ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht; es besteht sogar die Möglichkeit, objektiv unverzichtbare Mitarbeiter aus der Sozialauswahl auszuklammern. Ist im Unternehmen ein Betriebsrat gebildet, ist dieser vor Ausspruch der Kündigung anzuhören. Wird der Betriebsrat falsch oder lückenhaft informiert, ist die Kündigung bereits aus diesem Grund unwirksam.

Christian Rothfuß

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

BSKP Dresden


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