Amtsgericht Hamburg: Air France AG muss nach coronabedingter Flugannullierung Ticketpreise zurückerstatten.

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Obwohl die Corona-Pandemie nunmehr seit zwei Jahren besteht und inzwsichen bereits zahlreiche Gerichtsverfahren gegen Fluggesellschaften und Reiseveranstalter geführt worden sind, warten leider immer noch viele Verbraucher auf die Rückerstattung der für die annullierten Flüge gezahlten Gelder. 

Wir haben bereits in unserem Rechtstipp „Coronavirus: Welche Rechte habe ich als Reisender“ ausführlich dargestellt, welche Rechte Sie als Pauschalreisender oder Individualreisender haben. 

Trotz der eindeutigen Regelung in der europäischen Fluggastrechteverordnung nehmen einige Fluggesellschaften die längst fälligen Erstattungen immer noch nicht vor. 

So erging es auch unserer Mandantin, die bei der Air France AG über das Vermittlungsportal expedia Flüge von Hamburg nach Mauritius und zurück gebucht hatte. Der Rückerstattungsanspruch besteht bereits seit August 2020. Seitdem versuchte unsere Mandantin vergeblich, das für die Tickets gezahlte Geld zurückzuerhalten.  

Und dass obwohl die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Artikel 8 ganz klar regelt, dass der Fluggast nach einer Flugannullierung einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises hat und die Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen nach der Annullierung zu erfolgen hat.  Erfolgt die  Rückerstattung innerhalb dieses Zeitraumes nicht, so kommt die Fluggesellschaft automatisch in Zahlungsverzug. 

Infolgedessen bekommt unsere Mandantin nicht nur den gezahlten Ticketpreis zurück, Air France AG muss darüber hinaus auch Verzugszinsen zahlen und für die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren und die Kosten des Gerichtsverfahrens aufkommen. 

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der auf Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei freut sich über das obsiegende Urteil des Amtsgerichts Hamburg: "Seit der Flugannullierung durch die Air France AG sind inzwischen 1 1/2 Jahre vergangen. Es ist ein Unding, dass einige Fluggesellschaften ihren Zahlungsverpflichtungen solange nicht nachkommen. Umso erfreulicher ist es, dass das Gerichtsverfahen nun so schnell zu einem postiven Ergebnis geführt hat. Die Air France AG hat sich noch nicht einmal gegen unsere Klage verteidigt, sodass das Amtsgericht Hamburg unserer Klage in wenigen Wochen vollumfänglichper Versäumnisurteil stattgegeben hat."

Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gerne zur Verfügung. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, helfen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Reiseveranstalter.


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