Neben dem Regelbedarf und dem Mehrbedarf erhalten Arbeitslosengeld II Empfänger die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind. Diese Kosten stehen in kommunaler Hoheit und richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Sie werden deshalb grundsätzlich verschieden gehandhabt und berechnet.
Das Job Center Region Hannover hat zum Juli 2011 einen neue Liste zu den anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung beim Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch II (ALG II / Hartz IV) in der Region Hannover veröffentlicht.
In dieser Liste werden die ursprünglich anerkannten Unterkunftskosten reduziert. Ebenfalls erfolgt nunmehr eine Aufgliederung nach einzelnen Städten.
Die wohl überwiegenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungsempfänger und Behörde (Job Center) liegen in der Bewertung, welche Kosten der Unterkunft und Heizung angemessen sind. Da nunmehr eine Reduzierung der Kostenübernahme durch das Job Center Region Hannover erfolgt, dürfte mit einer neuen Welle von Widerspruchs- und Klageverfahren zu rechnen sein. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen und auch das Bundessozialgericht haben bereits eine Vielzahl von Entscheidungen zu dieser Problematik getroffen. In vielen Fällen wurden die Behörden zu Übernahme der tatsächlichen Kosten verurteilt, obwohl die Behörden geringere Unterkunftskosten als angemessen vorgegeben haben. Daher sollten man als Leistungsempfänger nicht davor zurückschrecken, trotz der neuen Liste des Job Centers Region Hannover, bei Nichtübernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung, Widerspruch zu erheben und ggf. eine gerichtliche Klärung vor dem Sozialgericht anzustreben.
Nach den neuen Listen des Job Centers Region Hannover werden die Unterkunftskosten in folgender Höhe als angemessen angesehen und übernommen:
Stadt / Beträge in € | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | jede weitere Person |
Hannover | 354 | 413 | 507 | 568 | 76 |
Garbsen | 368 | 392 | 486 | 532 | 64 |
Laatzen | 364 | 444 | 516 | 598 | 73 |
Langenhagen | 341 | 399 | 489 | 609 | 65 |
Hemmingen | 379 | 418 | 494 | 591 | 65 |
Isernhagen | 368 | 437 | 507 | 591 | 71 |
Ronnenberg | 333 | 421 | 506 | 560 | 70 |
Wennigsen | 325 | 379 | 455 | 486 | 59 |
Seelze | 323 | 378 | 460 | 519 | 75 |
Barsinghausen | 319 | 378 | 462 | 522 | 72 |
Burgdorf | 331 | 381 | 478 | 572 | 63 |
Burgwedel | 368 | 414 | 482 | 555 | 66 |
Gehrden | 366 | 402 | 522 | 575 | 64 |
Lehrte | 332 | 392 | 494 | 534 | 62 |
Neustadt | 339 | 429 | 499 | 565 | 59 |
Pattensen | 351 | 405 | 418 | 498 | 75 |
Sehnde | 361 | 392 | 487 | 575 | 68 |
Springe | 321 | 367 | 470 | 528 | 61 |
Uetze | 332 | 389 | 475 | 558 | 62 |
Wedemark | 380 | 390 | 512 | 505 | 63 |
Wunstorf | 347 | 414 | 475 | 515 | 60 |
(Quelle: Job Center Region Hannover / Stand Juli 2011 / Angaben ohne Gewähr)
Nach § 22 SGB II sind die Heizkosten ebenfalls in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, sofern diese angemessen sind. Das Job Center Region Hannover unterscheidet die Kosten danach, wie die Beheizung der Wohnung erfolgt. Das Job Center Region Hannover setzt dabei auf einen Grenzwert je qm angemessener Wohnfläche. Danach ergeben sich folgende Grenzwerte:
Gas = 1,43 € je qm monatlich
Fernwärme = 1,47 € je qm monatlich
Strom = 2,26 € je qm monatlich
Öl = 1,62 € je qm monatlich
Die Wohnungsgröße hat das Job Center Region Hannover wie folgt festgelegt:
1 Person = 50 qm
2 Personen = 60 qm
3 Personen = 75 qm
4 Personen = 85 qm
Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche um 10 qm.
Rechtsanwalt A. L. Burke
Fachanwalt für Sozialrecht
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KdU von kallepeissen am 23.09.2011 08:44
Der Begriff "angemessen" ist doch ein Rechtsbegriff, der im vollen Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.
Erhebung anhand Wohnungsannoncen oder Wohnungsmarktanalyse kann nicht greifen.
Wie wurden die angemessenen anerkannten Kosten der Unterkunft ermittelt?
1. Mietspiegel?
Wenn nicht, sollte hier nicht der Tabellenwert zu § 8 WoGG bzw. § 12 WoGG in der ab 1. Januar 2009 geltender Fassung greifen?
Mit freundlichem Gruß
Kalle Ommen
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