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Anpassung des Rentenfaktors im Rahmen von Rentenversicherungen nicht ohne Weiteres zulässig

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Das Landgericht Köln hat am 08.02.2023 in einem Urteil (Az. 26 O 12/22) entschieden, dass eine Anpassung des Rentenfaktors im Rahmen von Rentenversicherungen nicht ohne Weiteres zulässig ist.

Was bedeutet das konkret für Verbraucher? 

Rentenversicherungen sind eine beliebte Form der Altersvorsorge, die langfristige Planungssicherheit bieten soll. Der Rentenfaktor ist dabei ein wichtiger Bestandteil, da er darüber entscheidet, wie hoch die monatlichen Rentenzahlungen im Alter ausfallen.

Das Urteil des Landgerichts Köln bedeutet nun, dass Versicherungsunternehmen nicht einfach den Rentenfaktor anpassen dürfen, ohne dass hierfür eine vertragliche Grundlage besteht. Verbraucher können sich also auf die vertraglich vereinbarte Höhe des Rentenfaktors verlassen und müssen keine unerwarteten Kürzungen befürchten.

Für Verbraucher ist es daher ratsam, bei Vertragsabschluss genau auf die vertraglichen Regelungen zum Rentenfaktor zu achten und im Zweifelsfall juristischen Rat einzuholen. Auch sollten Verbraucher darauf achten, dass sie eine Rentenversicherung mit flexiblen Anpassungsmöglichkeiten wählen, um im Falle von veränderten Lebensumständen angemessen reagieren zu können.

Das Urteil des Landgerichts Köln ist somit ein wichtiger Schutz für Verbraucher und sorgt für mehr Transparenz und Planungssicherheit im Bereich der Rentenversicherungen.

Wenn Ihr Rentenfaktor gekürzt werden soll, melden Sie sich gerne bei uns. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung klären wir alle Fragen und finden Wege, um Ihre Ansprüche zu sichern.



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