Anwalt werden: Voraussetzungen, Ausbildung und Gehalt

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Anwalt werden: Voraussetzungen, Ausbildung und Gehalt

Einblicke und Ausblicke in den Anwaltsberuf

Mit dem Jurastudium in der Tasche direkt ins Berufsleben einsteigen? Der Hochschulabschluss allein reicht als Qualifizierung, um Rechtsanwalt zu werden, nicht aus.  

Das Jobprofil eines Anwalts ist, genauso wie der Werdegang, abwechslungsreich und anspruchsvoll. Anwälte befassen sich mit den unterschiedlichsten Rechtsgebieten und sind in den verschiedensten Lebensbereichen tätig: von Vertragsgestaltungen wichtiger Rechtsgeschäfte, über Aushandeln von Vergleichen bis zur Strafverteidigung. In diesem Ratgeber werden Voraussetzungen, Ausbildung und Gehalt, sowie Tipps für Junganwälte behandelt, damit der Einstieg in die Berufswelt des Anwalts erfolgreich gelingt. 

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Anwalt werden: Dauer und Voraussetzungen

Wer Anwalt werden will und als unabhängiges Organ der Rechtspflege arbeiten möchte, muss zunächst ein Jurastudium absolvieren. Wichtig dabei: Rechtswissenschaften können mittlerweile auch im Rahmen eines Bachelor- und Masterstudiengangs studiert werden. Eine spätere Tätigkeit als Rechtsanwalt ist damit aber ausgeschlossen. Um sich als Volljurist bezeichnen zu können und Richter oder Rechtsanwalt zu werden, muss man zwei Staatsexamen bestehen. 

Das Jurastudium

In der Regel umfasst das Jurastudium 9 Semester und dauert damit inklusive Examensvorbereitung etwa 4,5 Jahre.  

Die ersten vier Semester bilden das Grundstudium, das Basiskenntnisse im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und im Strafrecht vermittelt. Abgeschlossen wird das Grundstudium mit einer schriftlichen Zwischenprüfung.  

Wird diese bestanden, folgt das Hauptstudium, das ebenfalls 4 Semester beträgt und das bis dahin Erlernte vertiefen soll. Zusätzlich spezialisieren sich die Jurastudierenden in dieser Zeit auf einen Schwerpunktbereich. Bundesweit hat man dabei die Auswahl aus über 300 Schwerpunktbereichen, deren Angebot von der jeweiligen Universität abhängt. Mögliche Schwerpunkte sind regelmäßig Arbeitsrecht, Kriminalwissenschaften und Medienrecht.  

Schließlich wird nach dem Studium die Erste juristische Prüfung abgelegt. Die Erste Juristische Staatsprüfung teilt sich in eine Pflichtfach- und eine Schwerpunktbereichsprüfung auf. Sie besteht zu 70 Prozent aus einer staatlichen Prüfung. 30 Prozent macht der gewählte Schwerpunktbereich aus, der durch die Universität geprüft wird.  

Die praktische Juristenausbildung

Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Staatsexamens gilt es, die Theorie in der Praxis kennenzulernen. Der zweijährige Vorbereitungsdienst, besser bekannt als Referendariat, ermöglicht Einblicke in viele juristische Aufgabenstellungen. Dabei ist auch die aktive Teilnahme an Verhandlungen möglich. Der Verlauf des Referendariats gliedert sich in den meisten Bundesländern in folgende Ausbildungsstationen: 

  • Zivilstation 

  • Strafstation 

  • Verwaltungsstation 

  • Anwaltsstation 

  • Wahlstation 

Vor der Wahlstation kommt der schriftliche Teil des Zweiten Staatsexamens. Das Referendariat sieht von Beginn an begleitende Lehrveranstaltungen im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft vor, die in der Regel aus Referendaren besteht, die zum selben Zeitpunkt mit dem Referendariat begonnen haben. Der Abschluss umfasst die schriftlichen Prüfungen des Zweiten Staatsexamens mit mehreren Klausuren.  

Die 5 Stationen des Rechtsreferendariats

Mit der sogenannten Unterhaltsbeihilfe erhält man als Referendar eine Unterstützung vom Staat. Dabei hat sie den Charakter einer Sozialleistung. Anspruch hat jeder, der in ein Ausbildungsverhältnis einsteigt. Die Höhe variiert bundeslandabhängig zwischen 1.191 Euro und 1.595 Euro. 

Mit dem erfolgreichen Abschluss des zweiten Staatsexamens, darf der Berufstitel Volljurist geführt werden. Damit hat man die Zugangsvoraussetzung, nahezu jeden juristischen Beruf zu wählen. 

Anwaltszulassung: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Das Berufsrecht aller Rechtsanwälte wird im Wesentlichen von der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) geregelt. 

Bevor der Beruf als Rechtsanwalt ausgeübt werden kann, muss man zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden. Für diese Zulassung ist zunächst der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nötig. Der Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt erfolgt mit den nötigen Unterlagen bei der zuständigen regionalen Rechtsanwaltskammer. Nachdem der Zulassungsantrag mit allen Anhängen per Post eingereicht, die Gebühr gezahlt und der Eid abgelegt wurde, erhält man die Zulassungsurkunde. Diese Urkunde gilt als Voraussetzung, Mandanten beziehungsweise Ratsuchende beraten zu dürfen.  

Mit der Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer wird man automatisch ins Rechtsanwaltsversorgungswerk aufgenommen. Anschließend kann man entweder selbstständig in einer Kanzlei oder dort angestellt als Rechtsanwalt beziehungsweise bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber als Syndikusrechtsanwalt arbeiten. Das Tätigkeitsfeld als Volljurist umfasst den Beruf als Richter, Anwalt, Verwaltungsbeamter im höheren Dienst oder – mit einer zusätzlichen Ausbildung – als Notar.   

Was muss in den Zulassungsantrag?

Mit welchem Gehalt kann ein Anwalt rechnen  

Das Gehalt als Anwalt kann stark variieren. Bei hervorragenden Qualifikationen sind aufgrund des derzeitig geringen Angebots bei hoher Nachfrage bereits sehr hohe Einstiegsgehälter möglich. Letztendlich ist die Gehaltshöhe von mehreren Faktoren abhängig. 

Faktoren: 

  • Akademische Grade (Promotion oder Masterstudium) 

Absolventen mit zwei Prädikatsexamen – mit der Note „vollbefriedigend” oder besser – können mit einem überdurchschnittlichen Einstiegsgehalt rechnen.  

  • Erworbene Zusatzqualifikationen während des Studiums   

Sich während des Studiums zusätzliches Wissen anzueignen, kann ebenfalls das Einstiegsgehalt beeinflussen. Dabei können es klassische Qualifikationen sein – wie eine Fremdsprache – oder man setzt auf innovative Fortbildungen im Bereich Informationstechnologie oder Management.  

  • Wahl des Rechtsgebietes   

Wer sich als Anwalt auf Handels-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Bank- oder Kapitalmarktrecht spezialisiert, erhält oftmals ein überdurchschnittliches Gehalt. Im Gegensatz dazu liegen Anwälte mit Schwerpunkten im Bereich Sozial-, Straf-, Familien- und Mietrecht häufiger unterhalb des Durchschnitts.  

  • Größe der Kanzlei 

In Kanzleien mit zehn oder weniger Mitarbeitern startet man als Junganwalt meist mit einem Gehalt zwischen 38.000 bis 55.000 Euro im Jahr. In Boutiquen, hoch spezialisierten Kanzleien mit wenigen Rechtsanwälten sowie renommierten Großkanzleien liegt die Gehaltsspanne bei einem Minimum von 60.000 Euro und kann sich maximal in den sechsstelligen Bereich erstrecken. 

  • Bundesland 

Die Höhe des Gehalts ist auch stark davon abhängig, wo man als Anwalt tätig ist. In den deutschen Metropolen wie Frankfurt a. M., München oder Köln kann deswegen meist mit mehr Gehalt gerechnet werden.  

  • Soft Skills 

Nicht zuletzt haben auch die persönlichen Fähigkeiten Auswirkungen auf das Gehalt. Neben abstraktem Denkvermögen und guten Sprachkenntnissen, haben Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit sowie hohe Selbstdisziplin Einfluss auf den eigenen Verdienst. Wichtig sind aber auch eine überzeugende Rhetorik, Stressresistenz und Menschenkenntnis. 

Tipps für einen erfolgreichen Start in die Anwaltstätigkeit  

Um sich unter den 340.000 Volljuristen hervorzuheben, die laut der Bundesrechtsanwaltskammer gegenwärtig in Deutschland tätig sind (Stand: 01/2020), können die folgenden Tipps den Einstieg für Junganwälte erleichtern.  

1. Tipp: passendes Rechtsgebiet wählen 

Hat man sich als Anwalt einmal auf ein Rechtsgebiet festgelegt, wird man diesem meist treu bleiben. Auf seine eigenen Stärken und Vorlieben zu setzen, um das passende Rechtsgebiet auszuwählen, kann der Gefahr entgegenwirken, sein Potenzial ungenutzt zu lassen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Eigenheiten der jeweiligen juristischen Bereiche zu kennen. Dazu zählen neben bestimmten Anforderungen und Abläufen auch das Wissen über Organisationsformen, die wichtigsten Entscheidungsträger und gegebenenfalls eine spezifische Sprache.  

 2. Tipp: Nische besetzen 

Die Spezialisierung als Anwalt ist das A und O, wenn es darum geht die eigene Kompetenz an den Mandanten zu vermitteln. Zusätzlich hilft eine solche Spezialisierung dabei, seine USPs (Unique Selling Points) oder auch Alleinstellungsmerkmale hervorzuheben. Findet man ein Nebengebiet mit weniger Konkurrenz, kann man mit dem eigenen Fachwissen punkten und sich eine stabile Mandantschaft aufbauen.  

3. Tipp: Netzwerk aufbauen und Mandantenakquise    

Für Jungjuristen ist es wichtig, einen eigenen Mandantenstamm aufzubauen. Mit einem Profil auf einer Anwaltsplattform wie anwalt.de können Rechtsanwälte von potenziellen Mandanten leicht gefunden werden. Ein anwalt.de-Profil liefert ab Tag 1 eine enorme Reichweite und kann effizient für die Mandantenakquise genutzt werden. Zusätzlich profitieren Junganwälte von unseren speziellen Konditionen für Anwälte, deren Zulassung in den vergangenen zwei Jahren erfolgte. Bei Fragen hilft unser Kundenservice gerne weiter. 

Zusätzliche Informationen zu den Funktionen des anwalt.de-Profils liefert ein eigener Ratgeber. 

Um konkrete Aufträge zu akquirieren sowie wertvolle Kontakte zu etablierten Anwälten und Kanzleien aufzubauen, sind Terminsvertretungen ein unverzichtbares Mittel. Dabei sollte vor allem auf Effizienz und Kompetenz gesetzt werden. Mit einem Profil ab der Produktstufe Silber haben Sie die Möglichkeit, auf anwalt.de Terminsvertretungen anzunehmen und auszuschreiben.

Nicht zuletzt lässt sich auch über das analoge Netzwerken Mandantenakquise betreiben. Dabei kann sich sowohl der eigene Bekanntenkreis als nützlich erweisen, als auch der Besuch tätigkeitsrelevanter Tagungen und Veranstaltungen.  

4. Tipp: Publizieren Sie effizient und mit großer Reichweite 

Wenn die passende Branche gefunden und die ideale Nische besetzt wurde, ist es an der Zeit, die Aufmerksamkeit im bestehenden Markt auf sich zu lenken. Besonders effizient erreichen Sie dieses Ziel durch das Publizieren juristischer Artikel auf einer Plattform wie anwalt.de, die mit 4,2 Millionen Seitenaufrufen pro Monat eine enorm hohe Reichweite generiert. Zusätzlich erscheinen Rechtstipps, die über anwalt.de veröffentlicht werden, in der Google-News-Suchergebnisliste. Wenn Sie ein Profil in der Produktstufe Silber oder Gold besitzen, können Sie Ihre Beiträge auf anwalt.de publizieren. Buchen Sie jetzt Ihr Profil!

5. Tipp: Rechtsprodukte anbieten 

Mit einem anwalt.de-Profil in der Stufe Gold haben Sie die Möglichkeit, Rechtsprodukte anzubieten. Die Rechtsdienstleistungen zum Pauschalpreis erleichtern Ratsuchenden den Einstieeig in die Rechtsberatung. Außerdem bieten sie – vor allem im Bereich der Erstberatung – ein hohes Potenzial für Folgemandate. 

 (THO; ZGRA) 

FAQs - Häufige Fragen und Antworten  

Wie lange bekommt man Unterhaltsbeihilfe?

Der Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe startet mit der Aufnahme des Ausbildungsverhältnisses, frühestens aber mit dem Tag des Dienstantritts. Die Beihilfe wird über die gesamte Zeit des Referendariats monatlich ausgezahlt. Mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung der Zweiten Staatsexamensprüfung endet in der Regel auch das Ausbildungsverhältnis. Für den Monat, in dem die Prüfung stattfindet, wird die Unterhaltsbeihilfe noch in voller Höhe gezahlt. Bei Nichtbestehen kann es bundeslandabhängig zur Kürzung der Auszahlungssumme kommen.

Wie lange dauert es, bis man Anwalt ist?

Insgesamt erstreckt sich die komplette Ausbildung, bis man aktiv als Volljurist in einer der juristischen Berufe arbeiten darf, über mindestens 7 Jahre. Mit dem sogenannten Freischuss hat man die Möglichkeit, bereits nach dem siebten Semester das zweite Staatsexamen abzulegen. Damit erhält man einen zusätzlichen Versuch für das Examen zu den regulären Wiederholungsversuchen und könnte theoretisch bereits nach ca. 6 Jahren die Anwaltstätigkeit aufnehmen.

Im Normalfall beträgt die Regelstudienzeit 4,5 Jahre, die sich je nach Vorbereitungszeit und möglichen Auslandsaufenthalten auf bis zu 5,5 Jahre verlängern kann. Daran schließt sich das zweijährige Referendariat an, das mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird. Alles in allem sollte man für den gesamten Werdegang bis zum Volljuristen mit 7,5 (6 Jahre – mit Freischuss) bis 9 Jahren rechnen.

Kann man auch ohne Jurastudium Anwalt werden?

Um Anwalt oder Richter zu werden, muss man ein Jurastudium abgeschlossen haben. Es gibt aber dennoch Möglichkeiten, mit einem rechtswissenschaftlichen Bachelor- oder Masterstudium in die juristische Arbeit einzusteigen. So ist es beispielsweise möglich, als Wirtschaftsjurist in einem Unternehmen zu arbeiten – dort zählen betriebswirtschaftliche Kenntnisse in der Regel mehr als Staatsexamen und Referendariat.

Foto(s): ©pixabay/Tumiso, ©anwalt.de/ANH

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