ApoBank erstattet Zinscap-Prämien

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Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank hat in einem von Rechtsanwalt David Stader geführten Verfahren Zinscap-Prämien in Höhe von über € 40.000, – erstattet. Über die Zinsen und Kosten wird noch vor Gericht gestritten.

Kreditverträge mit Zinssicherungsgebühr

Der von Rechtsanwalt David Stader vertretene Bankkunde schloss im Jahr 2017 zwei Darlehensverträge mit variablen Zinssätzen bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank ab. Die Darlehensverträge enthielten jeweils eine Klausel, wonach der Zinssatz nach oben und unten gedeckelt (sog. Zinscap) wurde. Hierfür verlangte die ApoBank eine sog. Zinscap-Prämie i. H. v. 4 % der Darlehenssumme.

Der Bankkunde leistete diese Prämien im Jahr 2017 an die Bank.

BGH kippt unzulässige Gebühren

Mit Urteil vom 05.06.2018 stellte der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 790/16) fest, dass die von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank erhobenen Zinscap-Prämien den Bankkunden unangemessen benachteiligen und damit unzulässig sind.

Bereits in der Vorinstanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf war die ApoBank mit der Verteidigung ihrer rechtswidrigen Gebühren gescheitert.

Rückforderung möglich

Die Unzulässigkeit der Zinscap-Prämie führt zu einem Rückzahlungsanspruch betroffener Bankkunden. Da sich die ApoBank ihrer Rückerstattungspflicht offenbar bewusst ist, erstattete sie dem von Rechtsanwalt David Stader vertretene Bankkunden die vollen Zinscap-Prämien.

ApoBank muss Zinscap-Prämie verzinsen

Daneben schuldet die Bank aber auch die Herausgabe der aus den zu Unrecht erlangten Gebühren gezogenen Nutzungen. Zugunsten des Bankkunden streitet nach der Rechtsprechung des BGH eine Vermutung, dass die Bank Nutzungen in Höhe des üblichen Verzugszinssatzes gezogen hat. Die Verzinsungspflicht beginnt mit dem Erhalt des Geldes. Da die ApoBank in dem vorliegenden Fall nur die nackten Zinscap-Prämien erstattete, ohne auch die geschuldete Verzinsung zu leisten, wird das Verfahren nun wegen der Zinsen und der Kosten vor Gericht fortgeführt werden müssen.

Kostenlose Erstberatung

Diese Fall zeigt abermals, dass es sich lohnt die Kreditverträge der ApoBank auf Rückzahlungsansprüche zu überprüfen. Wir bieten im Rahmen unserer kostenloses Erstberatung eine unverbindliche Einschätzung der Rechtslage an. Zögern Sie nicht uns anzusprechen.


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