Arbeitslosengeld berechnen: Das Wichtigste über die Höhe, die Bezugsdauer und die Berechnung
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Verliert ein Arbeitnehmer seine Beschäftigung, wird er durch die Zahlung von Arbeitslosengeld sozial abgesichert. Doch wer hat überhaupt Anspruch? Wie hoch fällt das Arbeitslosengeld aus, wie wird es berechnet und wie lange wird es gewährt? Informieren Sie sich hier!
Die wichtigsten Fakten
- Arbeitslosengeld I – kurz: ALG I – ist eine sogenannte Versicherungsleistung.
- Ein Erwerbsfähiger kann Arbeitslosengeld I beantragen, wenn er sich rechtzeitig bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hat, arbeitslos ist und die Anwartschaftszeit erfüllt hat.
- Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist in den §§ 129 ff. Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt.
- Wird vonseiten des Arbeitslosen gegen die Meldepflicht verstoßen, kann die Arbeitsagentur eine sogenannte Sperrzeit verhängen.
So gehen Sie vor
- Melden Sie sich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos.
- Stellen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld und füllen Sie ihn aus – entweder direkt bei der Arbeitsagentur oder online.
- Hierzu müssen Sie einige Dokumente mitbringen wie unter anderen Ihren Personalausweis und Nachweise über einen früheren Leistungsbezug.
- Werden Sie mit einer Sperrzeit belegt und Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, sollten Sie einen im Sozialrecht erfahrenen Anwalt zurate ziehen.
Was bedeutet Arbeitslosengeld?
Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verloren haben, werden durch das Arbeitslosengeld – genauer gesagt: Arbeitslosengeld I/ALG I – sozial abgesichert. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Versicherungsleistung.
Der zuständige Leistungsträger ist die Bundesagentur für Arbeit bzw. die örtlich zuständige Agentur für Arbeit.
Der gesetzliche Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist in den §§ 129 ff. Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt.
Wer kann Arbeitslosengeld I beanspruchen?
Es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um Arbeitslosengeld I in Anspruch nehmen zu können. Der Betroffene muss
- arbeitslos sein.
- sich rechtzeitig bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet haben.
- die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
Spätestens am ersten Tag ohne Anstellung muss man sich persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Das ist die Voraussetzung, um Arbeitslosengeld zu beziehen.
Grundsätzlich spricht man von Arbeitslosigkeit, wenn die betroffene Person kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hat und sich aus eigenem Willen darum bemüht, die Erwerbslosigkeit zu beenden, und für Vermittlungsbemühungen vonseiten der Arbeitsagentur zur Verfügung steht.
Damit die zuständige Arbeitsagentur den Anspruch auf Arbeitslosengeld berechnen kann, erhält der Betroffene ein Antragsformular. Dieses sollte von der betroffenen Person ausgefüllt werden – dies kann alternativ online erfolgen – und erneut bei der Arbeitsagentur persönlich zurückgegeben bzw. zurückgesendet werden.
Zur Antragsstellung sollten einige Dokumente mitgebracht werden, wie zum Beispiel der Personalausweis, die Arbeitsbescheinigung vom früheren Arbeitgeber und Nachweise über einen früheren Leistungsbezug. Wenn bereits einmal Arbeitslosengeld in Anspruch genommen wurde, sollte ebenfalls ein Nachweis darüber erbracht werden.
Wie hoch fällt das Arbeitslosengeld I aus?
Die exakte Höhe des Arbeitslosengeldes I richtet sich generell nach dem bisherigen Bruttoarbeitsentgelt, das der Betroffene im letzten Jahr vor der Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs erhalten hat. Aus diesem Bruttoarbeitsentgelt wird ein pauschalisiertes Nettoentgelt errechnet – die anfallenden Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden berücksichtigt.
Arbeitslose Personen mit mindestens einem Kind bekommen 67 Prozent des Nettogehalts der letzten zwölf Monate – den sogenannten erhöhten Leistungssatz. Alle anderen Arbeitslosen erhalten 60 Prozent dieses pauschalisierten Nettoentgelts. Dies ist der allgemeine Leistungssatz. Der Leistungssatz wird jeweils täglich bemessen und für 30 Tage monatlich gewährt.
Nebeneinkommen wird angerechnet
Nebeneinkommen aus einer weniger als 15 Wochenstunden umfassenden Tätigkeit wird auf das Arbeitslosengeld I netto angerechnet, das heißt, alle Steuern, Beiträge sowie Werbungskosten werden abgezogen. Geringfügige Einnahmen werden grundsätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 165 Euro angerechnet.
Wie lange wird Arbeitslosengeld I gezahlt?
Im Grunde genommen richtet sich die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld einerseits nach der versicherungspflichtigen Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre, bevor sich der Betroffene arbeitslos gemeldet hat, andererseits nach dem jeweiligen Alter bei der Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs.
Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosenmeldung in Monaten | vollendetes Lebensjahr | maximale Anspruchsdauer in Monaten |
---|---|---|
12 | 6 | |
16 | 8 | |
20 | 10 | |
24 | 12 | |
30 | 50. Lebensjahr | 15 |
36 | 55. Lebensjahr | 18 |
48 | 58. Lebensjahr | 24 |
- Für eine arbeitslose Person, die das 50. Lebensjahr vollendet hat, beträgt der Höchstanspruch ein Jahr. Sie muss in den letzten fünf Jahren zwei Jahre versicherungspflichtig tätig gewesen sein.
- Die Höchstdauer von insgesamt zwei Jahren ist ausschließlich für Arbeitslose vorgesehen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung eine Versicherungspflicht von vier Jahren aufweisen können.
Wann wird eine Sperrzeit verhängt?
Die sogenannte Sperrzeit wird für Arbeitnehmer verhängt, die sozusagen versicherungswidrig agieren. Die Sperrzeit kann zwischen einer und zwölf Wochen betragen. Währenddessen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld und der Betroffene erhält keine Leistung.
Versicherungswidriges Verhalten liegt beispielsweise vor, wenn die von der Bundesagentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachgewiesen werden, eine angebotene Beschäftigung nicht angenommen bzw. angetreten wird oder die Teilnahme an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung, Ausbildung oder Weiterbildung verweigert oder abgebrochen wurde.
Außerdem kann eine Sperrzeit verhängt werden, wenn gegen die Meldepflicht verstoßen wird. Das bedeutet, wer arbeitslos wird oder Arbeitslosengeld I bezieht, muss sich persönlich bei der Arbeitsagentur melden. Für die Meldefristen gilt: Sonn- und Feiertage werden nicht berücksichtigt, sondern ausschließlich Werktage.
Ziehen Sie am besten einen im Sozialrecht erfahrenen Anwalt zurate, wenn Sie mit einer Sperrzeit belegt werden und Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
Der Unterschied zum Bürgergeld
Prinzipiell ist zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Bürgergeld zu unterscheiden. Das Bürgergeld ist eine sozialstaatliche Grundsicherungsleistung, die gewährt wird, um das Existenzminimum zu sichern. Es wird ausschließlich bei Bedürftigkeit gezahlt.
Es umfasst folgende Bedarfe:
- Regelbedarf
- Kosten der Unterkunft und Heizung – kurz KdU
- Mehrbedarfe
- einmalige Leistungen, wie die Erstausstattung einer Wohnung oder für ein Kind nach der Geburt
- Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) – für Kinder und Jugendliche
- Übernahme und Zuschüsse zu Versicherungsleistungen
Der Regelbedarf beispielsweise für alleinstehende, alleinerziehende und volljährige Personen mit einem minderjährigen Partner beträgt seit 1. Januar 2023 502 Euro
Personen, die Arbeitslosengeld I beanspruchen und denen es nicht für Ihren Lebensunterhalt und die Kosten für Ihre Unterkunft reicht, können zusätzlich Bürgergeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.
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Rechtstipps zu "Arbeitslosengeld berechnen" | Seite 3
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04.11.2021 Rechtsanwältin Bettina Glaab„… Arbeitslosengeld und andererseits der Wunsch nach Ausgleich durch versicherungsfreie Konzepte im Bereich des Rentenausgleichs. Gegenstand dieses Rechtstipps soll aber nicht die Beschreibung …“ Weiterlesen
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08.12.2020 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer„… kein wichtiger Grund vor, droht das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I wegen einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit erhält man keine Leistungen und zahlt …“ Weiterlesen
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23.11.2020 Rechtsanwalt Simon Pake„… . Sie kann sich dann zum Beispiel auch auf Basis von zwei Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung berechnen oder völlig frei verhandelt werden. Der Arbeitgeber versucht sich dann „frei zu kaufen …“ Weiterlesen
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04.11.2021 Rechtsanwältin Bettina Glaab„… . Entgeltumwandlung mindert das sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt und damit auch Ansprüche auf gesetzliche Ansprüche wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, aber vor allem auch die gesetzliche …“ Weiterlesen
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09.07.2021 Rechtsanwältin Bettina Glaab„… , da der umgewandelte Verdienst nicht mehr als Grundlage für die Beiträge für die gesetz-liche Altersrente dient und auch nicht für das Krankengeld und das Arbeitslosengeld, deren Höhe sich dann nur noch …“ Weiterlesen
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04.11.2022 Rechtsanwalt Sebastian Berg„… € ist indes nicht dynamisch. Besonderheit bei dem Bezug von Lohnersatzleistungen: Sofern Sie Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld 1) beziehen, ist zu beachten, dass bei der Berechnung …“ Weiterlesen
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08.09.2020 Rechtsanwältin Dörte Lorenz„… zugute. Wie kann ich berechnen, ob ich Anspruch auf den Kinderzuschlag (Notfall KiZ) habe? Für den juristischen Laien ist dies schwierig. Erste Anhaltspunkte können unter https://www.arbeitsagentur.de …“ Weiterlesen
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27.07.2020 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… den Corona-Soforthilfen stehen sollte, und weiß wie dies eigentlich gedacht war, wird vielleicht deutlicher, warum mancher Selbstständige seine Berechnungen für die Corona-Soforthilfe nochmals überdenken …“ Weiterlesen
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29.06.2020 Rechtsanwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M.„… mit dem Anspruch auf den Bezug des Arbeitslosengeldes Tipp 4: Viele Kündigungen sind formal unwirksam Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, so muss er einige Formalien beachten. Anderenfalls …“ Weiterlesen
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15.05.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… des Arbeitslosengeldes. Die Berechnung, welcher Teil der Abfindung auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist, ist sehr kompliziert. Nach der Gesetzeslage endet der Ruhenszeitraum spätestens an dem Tag …“ Weiterlesen
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04.05.2020 Rechtsanwalt Martin Loibl„… für den Arbeitnehmer ausfallen. Berechnung der Abfindung anhand der sog. Faustformel Grundsätzlich ist laut § 10 Kündigungsschutzgesetz die sog. Fünftel-Regelung entscheiden, d. h …“ Weiterlesen
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22.04.2020 Rechtsanwalt Adrian Stahl„… dem Arbeitslosengeld II vereinfacht. U.a. greift hierfür 6 Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung und Aufwendung für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von 6 Monaten, ab Antragstellung …“ Weiterlesen
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18.04.2020 Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari„… sind. Von Alt-Arbeitnehmern spricht man in diesem Zusammenhang, wenn diese zum 01.01.2004 bereits in dem Unternehmen angestellt waren. Für die Berechnung spielt selbstverständlich eine Rolle, ob …“ Weiterlesen
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08.04.2020 Rechtsanwältin Birte Raguse„Steht fest, dass aufgrund eines Verbotes ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz besteht, stellt sich als nächstes die Frage, wie dieser zu berechnen ist. Dies ergibt …“ Weiterlesen
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06.04.2020 Rechtsanwalt Thorsten Brenner„… eingestellt werden. Kurzarbeitergeld kann zurzeit für maximal zwölf Monate bezogen werden. Zur genauen Berechnung des Kurzarbeitergelds stellt die Bundesagentur für Arbeit eine Tabelle zur Verfügung …“ Weiterlesen
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02.04.2020 Rechtsanwalt Oliver Asch„… oder nicht. Deshalb sollte der Arbeitnehmer nach dem Erhalt einer Kündigung unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und sich beraten lassen. Zur Vermeidung von Nachteilen bei dem Bezug von Arbeitslosengeld …“ Weiterlesen
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30.03.2020 Rechtsanwalt Michael Stamm„… von der zuständigen Behörde auf Antrag. b) Bei Unternehmern, Selbständigen/Freiberuflern gelten die genannten Regelungen für die Berechnung des Verdienstausfalles entsprechend, allerdings mit der Maßgabe …“ Weiterlesen
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25.03.2020 Rechtsanwältin Sonja Hebben-Dietz LL.M.„… in der Bezugszeit ist unschädlich. Arbeitnehmer, die an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme mit Bezug von Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld teilnehmen oder Krankengeld zum Eintrittszeitpunkt …“ Weiterlesen
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25.03.2020 Rechtsanwältin Anja Groeneveld„… . Bis sich die Umsatzeinbrüche bei dieser Berechnung tatsächlich auswirken, könnte also erheblich Zeit vergehen. Soll ich trotzdem bereits jetzt tätig werden? Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Corona …“ Weiterlesen
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24.03.2020 Rechtsanwalt Guido Lenné„… wird von der Agentur für Arbeit in gleicher Höhe wie Arbeitslosengeld gezahlt. Es beträgt also für Arbeitnehmer mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind im Haushalt 67 % der Nettoentgeltdifferenz, 60 % für …“ Weiterlesen
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24.03.2020 Rechtsanwältin Nadine Michels„… . Die genaue Berechnung erfolgt anhand eines pauschalierten Nettoentgelts, Tabellen für die genaue Berechnung sind von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. 3. Darf ich einen Nebenjob ausüben …“ Weiterlesen
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23.03.2020 Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari„… sind. Von Alt-Arbeitnehmern spricht man in diesem Zusammenhang, wenn diese zum 01.01.2004 bereits in dem Unternehmen angestellt waren. Für die Berechnung spielt selbstverständlich eine Rolle, ob …“ Weiterlesen
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21.03.2020 Rechtsanwalt Michael Kothes„… ist. Bezieher von Arbeitslosengeld I haben gleichsam einen Kinderkrankengeldanspruch. Wie lange bekommen Eltern diese Leistung und wie hoch ist sie? Jeder Elternteil hat pro Kind einen jährlichen …“ Weiterlesen
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19.03.2020 Rechtsanwältin Maria Dupont Danzel d'Aumont„… erstattet werden können. Wichtig für den Arbeitgeber ist, dass er das Kurzarbeitergeld selbst berechnen und an die Arbeitnehmer auszahlen muss. Das ausgezahlte Kurzarbeitergeld wird dem Arbeitgeber …“ Weiterlesen