ASIN bei Amazon wegen Rechtsverletzung gesperrt -was Sie tun können

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Es ist der Horror für Verkäufer bei Amazon mit einer eigenen ASIN: Die ASIN ist gesperrt, das Produkt kann nicht mehr verkauft werden. Gleichzeitig erhält der Verkäufer eine E-Mail von Amazon mit dem Betreff

 „Notice: Policy Warning“.

Dort heißt es bei einer Markenrechtsverletzung z.B.

„Guten Tag,

wir kontaktieren Sie, weil uns eine Markenrechtsverletzung auf der Produktdetailseite für mindestens eines Ihrer Angebote gemeldet wurde. Die Mitteilung des Rechteinhabers über die mutmaßliche Rechtsverletzung und das Angebot mit den markenrechtlich geschützten Begriffen sind am Ende dieser Nachricht angegeben. Warum ist das passiert?

Wir haben eine Mitteilung von einem Rechteinhaber erhalten, der behauptet, dass mindestens eines Ihrer Angebote möglicherweise die Rechte an geistigem Eigentum anderer Personen verletzt. Die Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen auf eine Weise, die dazu führen kann, dass das Produkt mit einem anderen Markenprodukt verwechselt wird, verstößt gegen unsere Richtlinien….“

In der Regel werden die Kontaktdaten des Rechteinhabers mitgeteilt sowie die Registrierungsnummer der Marke.

Was ist hier passiert?

Amazon haftet nach der aktuellen Rechtsprechung für die Verletzung von Schutzrechten, wenn Amazon trotz Kenntnis nicht unverzüglich tätig wird, ergo die Angebote dann sperrt. Aus diesem Grund stellt Amazon Rechteinhabern eine einfache Möglichkeit zur Verfügung, eine Rechtsverletzung zu melden. Dieser Vorgang wird auch Infringement genannt bei Amazon kann eine Rechtsverletzung einfach über ein Formular erfolgen “ Mitteilung an Amazon.de über eine Rechtsverletzung“.

Amazon legt hierbei die „Amazon-Richtlinie zum geistigen Eigentum“ zugrunde.

Angebote und Produkte bei Amazon dürfen nicht gegen Rechte an geistigem Eigentum von Marken etc. verstoßen. Hierzu zählt insbesondere das Urheberrecht, eine Marke, Patent, Gebrauchsmuster und Design. Auch ein echtes Markenprodukt kann markenrechtsverletzend sein, nämlich dann, wenn es sich um einen sogenannten Parallelimport handelt. Ein Parallelimport liegt vor, wenn ein echtes Markenprodukt ohne Zustimmung des Markeninhabers in die europäische Union bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) importiert wurde.

Amazon sperrt bei einer Infringement-Meldung das Angebot in der Regel unverzüglich

Nicht jede Meldung über eine Rechtsverletzung ist berechtigt

Da Amazon rechtlich verpflichtet ist, schnell zu reagieren, erfolgt seitens Amazon in der Regel keine Prüfung, ob die Meldung tatsächlich berechtigt ist. Die Möglichkeit der Meldung einer Rechtsverletzung eine ASIN bei Amazon kann daher für Wettbewerber eine einfache und effektive Möglichkeit sein, die Konkurrenz von der Plattform fernzuhalten. Teilweise ist es auch so, dass die Rechtslage Etwas komplexer ist und bei genauerer Prüfung keine Rechtsverletzung vorliegt. Aus unserer Beratungspraxis sind uns z.B. Fälle bekannt, bei denen zwar eine Marke existiert, jedoch nicht für die Warenklasse des gesperrten Produktes. Auch der Schutzbereich von Wort-/Bildmarken kann problematisch sein. Immer häufiger werden Angebote bei Amazon wegen der Verletzung eines Designs oder eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters gesperrt. Diese Fälle sind besonders problematisch. Ein Design ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Notwendig ist Neuheit und Eigenart. Beides ist zum Teil nicht gegeben.

Was tun gegen eine unberechtigte Meldung einer Rechtsverletzung und der Sperrung der ASIN?

Amazon informiert in aller Deutlichkeit darüber, dass ein Produkt nur dann wieder freigeschaltet wird, wenn der Rechteinhaber, der die Meldung abgesetzt hat, die Meldung zurückzieht und Amazon einen Widerruf der Meldung übersendet. Amazon bietet hierzu ein spezielles Formular an.

Die Bereitschaft von Rechteinhabern, die Meldung von Rechtsverletzungen gegenüber Amazon zu widerrufen ist nach unserer Erfahrung eher gering.

Es gibt jedoch rechtliche Möglichkeiten: Eine unberechtigte Infringement-Meldung wird in der Rechtsprechung als wettbewerbswidrig angesehen. Der betroffene Händler kann Unterlassungsansprüche im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geltend machen.

Mit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen ist es jedoch nicht getan. Diese beziehen sich auf ersten Blick nur darauf, dass der Rechteinhaber keine weiteren unzutreffenden Infringement-Meldungen gegenüber Amazon absetzt.

Es können daher auch Beseitigungsansprüche geltend gemacht werden. Die Beseitigungsansprüche beziehen sich darauf, dass der Rechteinhaber eine Meldung gegenüber Amazon widerruft. Nur dann schaltet Amazon das Angebot wieder frei.

Diese Ansprüche, sowohl die Unterlassung, wie aber auch die Beseitigung können im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Wir von der Kanzlei Internetrecht-Rostock haben bereits mehrfach betroffene Händler in derartigen Verfahren vertreten.

Ich berate auch Sie, wenn Ihr Angebot aufgrund einer unberechtigten Infringement-Meldung bei Amazon gesperrt wurde.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen fast 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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