Auch eine Abmahnung der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. über die Kanzlei Schleinkofer erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. über die Kanzlei Schleinkofer zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung geht es um die Bewerbung eines Kochmessers mit der Bezeichnung „Japanisches Kochmesser“.

Zu dem angebotenen Produkt wird ausgeführt, dass das angebotene Messer nicht in Japan hergestellt worden sei, sondern China. Es dürfte daher nicht mit „Japan“ geworben werden, da es sich bei dem Messer nicht um ein japanisches Messer handelt. Zur Begründung wird ausgeführt, dass Messer nur als japanische Messer bezeichnet werden dürfen, wenn sie in allen wesentlichen Herstellungsstufen in Japan gefertigt werden, was hier nicht der Fall sei.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte wird zunächst aufgefordert, die beanstandete Werbung einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren soll der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung begleichen. Die entsprechenden Kosten werden auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000 Euro beziffert (1.501,19 Euro).

Meine Einschätzung: 

Wettbewerbswidrige Werbung bei dem Angebot von Messern war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand von Abmahnverfahren. Über entsprechende mir vorliegende Fälle hatte ich hier auch berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-kuechenmesserde-ltd-ueber-die-kanzlei-schleinkofer-erhalten_163912.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-kochmesserde-import-gmbh-co-kg-erhalten_084179.html

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs der unzulässigen Werbung mit einer geographischen Herkunftsangabe sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. über die Kanzlei Schleinkofer erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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