Auch eine Abmahnung der Honda Motor Co. Ltd. erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der Honda Motor Co. Ltd. über die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

Bei der mir vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes des Vertriebs von nachgeahmter Ware mit dem Kennzeichen „Honda“.

In dem Abmahnschreiben wird zunächst auf die Rechte an der Unionsmarke „HONDA“ verwiesen, die unter der Registernummer EM 003310034 beim EUIPO registriert ist.

Im Weiteren wird auf den Internetauftritt des Abgemahnten und die dort angebotenen Produkte verwiesen. Konkret geht es um Aufkleber, die das Kennzeichen „Honda“ tragen. In diesem Zusammenhang wird ausgeführt, dass ein durchgeführter Testkauf ergeben hat, dass es sich bei der Ware um eine Fälschung handelt. Entsprechende Ware sei nicht von der Abmahnerin lizenziert worden und sie weiche auch bei der Schriftgestaltung von den Vorgaben ab. Das Inverkehrbringen von Plagiaten erfolge ohne Zustimmung der Abmahnerin und stelle eine Markenrechtsverletzung dar.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Die Honda Motor Co. Ltd. erhebt die folgenden Forderungen:

  • Unterlassung der rechtswidrigen Benutzung des Kennzeichens „HONDA“,
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung,
  • Erteilung von Auskunft unter anderem über die Herkunft und den Vertriebsweg der streitgegenständlichen Waren sowie über die Einkaufszeiten und Verkaufszeiten, Einkaufspreise und Verkaufspreise der Waren sowie über die hiermit erzielten Nettoumsätze und den mit dem Verkauf erzielten Gewinn,
  • Herausgabe von noch im Besitz befindlichen Waren,
  • Schadensersatz

Meine Einschätzung: 

Der Vertrieb von nachgeahmter Ware (Plagiate) ist der eindeutige Fall einer Markenrechtsverletzung. In einem solchen Fall geht es vorrangig darum, den Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie in der Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber der Abmahnerin.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst. In dieser Erklärung ist auch eine Verpflichtung zum Ersatz von Anwaltskosten aus einem Streitwert von 200.000,00 Euro enthalten.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Honda Motor Co. Ltd. über die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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