Auch eine Abmahnung der MissionDirect eCommerce GmbH über die Kanzlei Schroeder erhalten? Ich berate Sie.

  • 3 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der MissionDirect eCommerce GmbH über die Kanzlei Schroeder zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

Die mir vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der als privater Anbieter aufgetreten ist. Insoweit wird der Vorwurf erhoben, dass diese Angabe falsch sei. Zur Begründung wird ausgeführt:

„Ihre Verkaufstätigkeiten erfüllt alle Kriterien, die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt hat.

Sie können nach den Umständen Ihrer Verkaufstätigkeit nicht mehr das Privileg des sog. privaten Gelegenheitsverkäufers für sich in Anspruch nehmen. Regelmäßige Verkäufe auf Internetplattformen sind nur dann als noch privater Gelegenheitsverkauf zu werten, wenn Waren in einer Weise angeboten werden, wie sie typischerweise gelegentlich von einem privaten Haushalt abgestoßen werden, um Platz zu schaffen. Das betrifft also gebrauchte Gegenstände durch allen gängigen Warenkategorien in den üblicherweise anfallenden Mengen.“

Im Weiteren wird ausgeführt, dass auf die Angebote des Abgemahnten mehrere der für gewerbliche Angebote sprechenden Kriterien zutreffen. Vor diesem Hintergrund wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte nur zum Schein als privater Anbieter bei eBay auftrete und dass sein Verhalten unlauter sei.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • es ab sofort unterlassen, das beanstandete Verhalten fortzusetzen,
  • eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und
  • die entstandenen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 953,40 Euro erstatten.

Meine Einschätzung: 

Fälle, in denen es um den Vorwurf einer Täuschung über den gewerblichen Charakter von Verkäufen bei eBay geht, kommen in meiner Praxis immer wieder vor. Informationen zu der Abgrenzung zwischen einer rein privaten Verkaufstätigkeit und einer quasi-gewerblichen Verkaufstätigkeit finden Sie hier:

https://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

Die mir vorliegende Abmahnung der MissionDirect eCommerce GmbH über die Kanzlei Schroeder wirft nach meiner Meinung allerdings unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. So ist nach meiner Auffassung die vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst. Auch die geltend gemachten Kosten begegnen in dem mir vorliegenden Fall aus meiner Sicht Bedenken.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der MissionDirect eCommerce GmbH über die Kanzlei Schroeder erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de



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