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Aufgepasst: Urheberrecht und Internet

  • 2 Minuten Lesezeit
Pia Löffler anwalt.de-Redaktion

[image]Das Internet bietet scheinbar unendliche Möglichkeiten. Aber auch dort gibt es „Grenzen“, die es zu beachten gilt – zum Beispiel das Urheberrecht. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Urheberrecht im Internet - ein Problem, das seit einiger Zeit auch in der breiten Öffentlichkeit ein Thema ist. Abmahnungen wegen illegalen Musik- und Filmdownloads (kurz „Filesharing") ist dabei nur ein Aspekt des Urheberrechts im Internet. Wie sieht es rechtlich mit der Benutzung von Fotos, Sprüchen oder ganzen Texten auf der eigenen Website, im Blog oder auf facebook aus? Was darf man im Netz eigentlich und was verbietet das Urheberrecht?

Lizenz für die Nutzung

Fotografien unterliegen immer dem Schutz des Urheberrechts, egal ob Fotografenbild oder Schnappschuss. Man darf Fotos also generell nicht ohne Zustimmung des „Fotografen" im Internet nutzen.

Normalerweise muss man an den Fotografen auch eine Gebühr („Lizenz") für die Nutzung bezahlen. Auf diese Gebühr kann er aber natürlich freiwillig verzichten.

Quellenangabe und Urhebernennung

Wenn man Quelle und Urheber nennt und dann trotzdem eine Abmahnung erhält löst das oft Empörung aus. Schließlich glaubt man ja, alles richtig gemacht zu haben.

Aber was stimmt denn nun?

Dass man nur die Quelle und den Namen des Urhebers angeben muss und Bilder dann vollkommen frei nutzen kann, ist ein Irrglaube, der sich besonders hartnäckig hält. Eine Zustimmung des Urhebers ist prinzipiell immer nötig. Hinzu kommt die gesetzliche Verpflichtung, dass man Quelle und Urheber eines Bildes nennen muss, wenn der Urheber darauf nicht verzichtet hat. Fehlt der Name des Urhebers an einem Bild, das man ohne Zustimmung nutzt, kann das den Schadensersatzanspruch des Urhebers schnell verdoppeln.

„Lizenzfreie Bilder"

Es gibt viele Fotoportale, die mit „lizenzfreien" Bildern werben. Hier hat der Urheber nur auf seine Lizenzgebühr verzichtet und man kann diese Bilder trotzdem „legal" nutzen. Aber Achtung! Der Nennungsanspruch des Urhebers und die Verpflichtung zur Quellenangabe bestehen trotzdem. Beachtet man das nicht, können Fotoportal und Urheber unabhängig voneinander kostenpflichtig eine Urheberrechtsverletzung abmahnen.

Grafiken, Logos, Stadtplanausschnitt

Hier gilt prinzipiell das Gleiche wie bei Fotos. Allerdings ist nicht jede Grafik oder jedes Logo geschützt. Nur was „Werk" nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist, ist geschützt. Dafür ist eine gewisse Schöpfungshöhe notwendig. Das bedeutet: Nicht jedes Strichmännchen unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Und trotzdem ist die Schwelle zur Schutzfähigkeit ist nicht besonders hoch.

Geschützt sind übrigens auch Stadtplanausschnitte. Deswegen sollte man nicht einfach Ausschnitte aus Stadtplänen etc. ohne Erlaubnis als Bild in seine Seite einbauen.

Der Copyright-Vermerk („©")

Dass der Copyright-Vermerk an einem Bild angebracht sein muss, damit es geschützt ist, ist ein weit verbreiteter Irrtum, der aus englischsprachigen Ländern zu uns herüber geschwappt ist. Denn z. B. in den USA kommt dem Copyright-Vermerk eine deutlich größere Bedeutung zu als in Deutschland. In Deutschland ist das © - Zeichen nicht notwendig, damit ein Urheberrecht an einem „Werk" entsteht. Der Schutz des Urheberrechts beginnt in dem Augenblick, in dem das Werk wahrnehmbar wird, also gesungen, aufgeschrieben, gepostet wird etc.

(LOE)
Foto(s): ©Fotolia.com

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