Aufteilung der Ehewohnung und des Hausrats

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Eine Scheidung hat viele Folgen. Bei einer gemeinsamen Wohnung oder einer anderen gemeinsamen Immobilie, z.B. ein Haus, müssen viele Dinge geregelt werden. Das sollte möglichst friedlich ablaufen.

Zunächst sollte also geklärt werden, wer aus der Immobilie auszieht und wer darin wohnen bleibt. Wer trägt die Kosten der Immobilie? Was soll nach der Scheidung aus der Wohnung oder dem gemeinsamen Haus werden? Will einer der Ehegatten die Immobilie alleine erwerben, oder soll diese verkauft werden? Soll ein Makler dazu eingeschaltet werden? Zu welchem Preis soll die Immobilie verkauft werden? Wie wird der Kaufpreis zwischen den Eheleuten aufgeteilt? Fragen über Fragen, die beantwortet werden müssen.

Gleiches gilt bei einer Ehewohnung, die mit einem Mietvertrag angemietet wurde. Wer steht in dem Mietvertrag? Nur Einer oder Beide? Wer zieht aus dieser angemieteten Wohnung aus? Wer übernimmt den Vertrag? Muss sich der Vermieter damit einverstanden erklären?

All diese Fragen sollte man so früh wie möglich beantworten. Genauso, wie man die Fragen beantworten sollte, hinsichtlich des Hausrates, der sich in der Ehewohnung befindet. Hier muss man zwischen dem Alleineigentum der Ehegatten, dem gemeinsamen Eigentum und dem Eigentum von Dritten unterscheiden. Bei Alleineigentum einer Sache ist die Entscheidung ganz klar. Der Eigentümer behält die Sache. 

Aber: Gemeinsam angeschaffte Sachen stehen im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten. Hier muss eine Lösung gefunden werden, wer diese gemeinsam angeschafften Hausratsgegenstände erhält. Außerdem müssen die Hausratsgegenstände der Kinder natürlich davon getrennt werden. 

Haben Sie Fragen bei der Aufteilung von Ehewohnung und Hausrat? 

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