Ausbildungsunterhalt trotz Unterbrechung des Studiums?

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Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, wonach eine Tochter von ihren Eltern noch Unterhalt verlangte, obwohl sie die Ausbildung unterbrochen hatte. Dies war allerdings wegen Schwangerschaft und anschließender Kinderbetreuung. Da die junge Frau ihre Ausbildung nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes wieder aufgenommen hatte, sah der BGH die (Groß-)Eltern weiterhin in der Pflicht, ihrer Tochter Unterhalt für die weitere Ausbildung zu zahlen.

Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag


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