Autokartell – Schadensersatzansprüche gegen Daimler und VW wegen Verletzung der Ad-hoc-Pflicht

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Als der Spiegel am 21.07.2017 berichtete, dass die deutsche Automobilindustrie sich seit den neunziger Jahren kartellrechtswidrig in geheimen Arbeitskreisen über die Technik, Kosten, Zulieferer und sogar über die Abgasreinigung ihrer Dieselfahrzeuge abgesprochen haben soll, gaben die Kurse der Aktien der Volkswagen AG sowie der Daimler AG in Folge spürbar nach. In weniger als zwei Handelstagen haben die zwei Automobilaktien fast 8 Milliarden Euro an Wert verloren.

„Wir sind von Aktionären beauftragt worden, die sich hieraus ergebenden Kursverluste im Wege des Schadensersatzes bei der Volkswagen AG sowie der Daimler AG geltend zu machen“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Börsennotierte Unternehmen müssen ihre Aktionäre mittels Ad-hoc-Mitteilung unverzüglich über Vorgänge informieren, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen könnten. Kartellrechtswidrige Absprachen sind ebenso zweifelsfrei kursrelevant wie die offenbar bereits 2016 erstatteten Selbstanzeigen der beiden Autobauer gegenüber den Kartellbehörden. So drohen den Autokonzernen je nach Ergebnis der Ermittlungen hohe Bußgelder durch die nationalen und die europäischen Kartellbehörden. Hinzu kommen möglicherweise weitere Strafzahlungen. In den USA droht zudem eine weitere Klagewelle. Dass die BaFin nun gegen Daimler und Volkswagen Ermittlungen im Zusammenhang mit den in der Presse kolportierten Selbstanzeigen wegen einer möglichen Verletzung der Ad-hoc-Publizitätspflicht aufgenommen hat, ist daher nur konsequent.

Gleichwohl haben die beiden Autokonzerne die Anleger nicht davon in Kenntnis gesetzt, dass Sie bereits im Jahr 2016 Selbstanzeigen bei den Wettbewerbsbehörden eingereicht haben. Klaus Nieding: „Solche Selbstanzeigen erstattet man ja nicht, weil man gerade nichts Besseres zu tun hat, sondern weil man Angst vor Entdeckung verbunden mit einem entsprechenden Unrechtsbewusstsein hat. Die von uns vertretenen Aktionäre fragen sich aber zu Recht, warum bis heute eigentlich die Aktionäre über diese Vorgänge nicht mittels der vorgeschriebenen Ad-hoc-Meldung informiert wurden. Denn dass es sich bei diesen Vorgängen um kursbeeinflussende Tatsachen handelt, konnte man in den vergangenen Tagen mehr als deutlich sehen,“ so Nieding, dessen Kanzlei zu einer der größten Klägerplattformen im Verfahren gegen Volkswagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zählt.

„Die Gerichte in Braunschweig und Stuttgart werden damit möglicherweise binnen kurzer Zeit weitere Großverfahren auf dem Tisch bekommen“, so Nieding weiter. Derzeit sind in Stuttgart Klagen von Porsche-Aktionären und in Braunschweig Klagen von Volkswagen-Aktionären im Zusammenhang mit dem Abgasskandal in Milliardenhöhe anhängig, die in sogenannten Kapitalanlegermusterverfahren geführt werden.

Betroffene Aktionäre können sich bei der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft registrieren lassen, um sich über die weiteren Entwicklungen zu informieren.


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